Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler

Stand: August 2026 · Version 1.2

Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler („AGB") gelten für die Teilnahme gewerblicher Anbieter an der von der HelalLife UG (haftungsbeschränkt), Schlesierstr. 3, 92421 Schwandorf, eingetragen beim Amtsgericht Straubing, HRB 13760, vertreten durch den Geschäftsführer Baris Mert Colak, betriebenen digitalen Handelsplattform unter der Marke OneCircle.

Diese Fassung ist auf ein Marktplatzmodell ausgelegt, bei dem Händler Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten und HelalLife als Plattformbetreiberin technische, organisatorische und transaktionsbezogene Leistungen bereitstellt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform durch Unternehmen, Hersteller, Händler, Vertriebspartner und sonstige gewerbliche Anbieter (nachfolgend gemeinsam „Anbieter" oder „Händler").

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB mit Sitz, Niederlassung oder steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Anbietern mit Sitz im Ausland ist die Nutzung der Plattform als Anbieter untersagt, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Anbieters gelten nicht, es sei denn, HelalLife stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Stillschweigen, Leistungserbringung oder Freischaltung stellen keine Zustimmung dar.

(4) Neben diesen AGB gelten der individuelle Händlervertrag, dessen Anlagen, produktspezifische Richtlinien, technische Vorgaben, Datenschutzinformationen, Zahlungsdienstleisterbedingungen und sonstige ausdrücklich einbezogene Plattformrichtlinien.

(5) Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B), der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), der Verordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation) oder steuerliche Plattformmeldepflichten, gehen diese zwingenden Vorschriften vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) „Plattform" bezeichnet die von HelalLife betriebene digitale Online-Handels- und Kommunikationsumgebung einschließlich Webshop, Händlerbereich, Subdomains, mobilen Anwendungen, APIs, Schnittstellen, Zahlungs- und Abrechnungssystemen, Retourenprozessen und sonstigen angebundenen Diensten.

(2) „Anbieter" oder „Händler" ist jede juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft mit Sitz in Deutschland, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Produkte über die Plattform anbietet oder hierfür technische Schnittstellen nutzt.

(3) „Endkunde" bezeichnet jeden Verbraucher oder Unternehmer, der Produkte über die Plattform erwirbt oder eine Bestellung abgibt.

(4) „Produkt" bezeichnet jede vom Anbieter angebotene Ware, digitale Leistung, Dienstleistung oder sonstige Leistung einschließlich Zubehör, Verpackung, Kennzeichnungen, Produktinformationen, Medien, Softwarebestandteilen und Serviceelementen.

(5) „Produktdaten" sind sämtliche Texte, Bilder, Videos, Preise, Lieferinformationen, Bestandsdaten, Rechtstexte, Kennzeichnungen, Warnhinweise, Zertifikate, Nachweise und sonstige Informationen, die der Anbieter zu einem Produkt bereitstellt.

(6) „Serviceentgelte" sind die zwischen den Parteien vereinbarten Provisionen, Gebühren oder sonstigen Vergütungen für die Nutzung der Plattform und damit verbundene Leistungen.

(7) „Dauerhafter Datenträger" ist jedes Medium, das dem Anbieter ermöglicht, persönlich an ihn gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie ihm für eine angemessene Dauer zugänglich sind und unverändert wiedergegeben werden können, insbesondere E-Mail oder ein herunterladbares Dokument im Händlerbereich.

§ 3 Vertragsgegenstand und Rolle von HelalLife

(1) HelalLife betreibt die Plattform als digitalen Marktplatz. Anbieter können ihre Produkte über die Plattform präsentieren, bewerben und an Endkunden verkaufen.

(2) HelalLife stellt hierfür insbesondere die technische Umgebung, Händlerkonten, Produktdarstellung, Bestellübermittlung, Kommunikationsfunktionen, Zahlungsdienstleisterintegration, Retourenprozess und Abrechnungsfunktionen bereit.

(3) HelalLife wird nicht Partei der zwischen Anbieter und Endkunde geschlossenen Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge. Vertragspartner des Endkunden ist ausschließlich der jeweilige Anbieter, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.

(4) HelalLife tritt auf der Plattform daneben auch als eigene Verkäuferin auf. Die hierfür bezogenen Waren werden im Wege des Streckengeschäfts unmittelbar von den Lieferanten von HelalLife an die Endkunden versandt. Auf das Verhältnis zwischen HelalLife und ihren Endkunden finden diese AGB keine Anwendung.

(5) HelalLife schuldet keinen bestimmten Umsatz, keine Mindestreichweite, keine Sichtbarkeit, keine Platzierung, keine Erfolgsquote und kein Zustandekommen einzelner Endkundenverträge.

(6) HelalLife ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte einzusetzen, insbesondere Hostinganbieter, IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister, Identitätsprüfungsdienste, Versand-, Fulfillment-, Marketing-, Support- und Compliance-Dienstleister.

§ 4 Account-Anlage, Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Teilnahme an der Plattform setzt einen freigeschalteten Anbieter-Account voraus. Der Account kann durch den Anbieter selbst im Registrierungsprozess oder durch HelalLife im Rahmen des Onboardings angelegt werden.

(2) Erfolgt die Account-Anlage durch HelalLife, stellt der Anbieter alle erforderlichen Unternehmens-, Vertretungs-, Kontakt-, Zahlungs-, Steuer-, Compliance- und Produktdaten vollständig und richtig bereit. HelalLife übermittelt dem Anbieter nach Freischaltung Zugangsdaten oder einen Einladungslink.

(3) Der Nutzungsvertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Händlervertrags, elektronische Annahme, Bestätigung im Händlerbereich, Freischaltung des Accounts oder erstmalige Nutzung des Accounts unter Einbeziehung dieser AGB.

(4) Die Registrierung oder Account-Nutzung darf nur durch vertretungsberechtigte Personen erfolgen. HelalLife darf Nachweise zur Identität, Vertretungsberechtigung und Unternehmereigenschaft verlangen.

(5) HelalLife kann Registrierungs- oder Onboardinganträge ablehnen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei unvollständigen oder zweifelhaften Angaben, fehlenden gesetzlich erforderlichen Registrierungen, Bonitäts-, Compliance-, Produktsicherheits-, Rechts-, Reputations- oder Zahlungsdienstleisterrisiken.

(6) Der Anbieter ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und HelalLife unverzüglich über Missbrauch, Verlust oder Sicherheitsvorfälle zu informieren.

§ 5 Verhältnis zwischen HelalLife und Anbieter

(1) Der Anbieter handelt auf der Plattform im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

(2) Der Anbieter ist kein Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Kommissionär, Franchise-Nehmer, Organ, Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von HelalLife. Die Parteien sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig.

(3) Der Anbieter ist allein verantwortlich für Auswahl, Beschaffung, Herstellung, Verkehrsfähigkeit, Sicherheit, Preise, Produktinformationen, Verpackung, Kennzeichnung, Lieferung, Gewährleistung, Widerrufsabwicklung und rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte.

(4) HelalLife kann allgemeine Plattformrichtlinien, Qualitätsstandards und technische Vorgaben festlegen und ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und gesetzliche Informationspflichten eingehalten werden.

§ 6 Elektronische Kommunikation und Zugang von Erklärungen

(1) Sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis können in Textform, per E-Mail, über den Händlerbereich oder über andere von HelalLife bereitgestellte elektronische Kommunikationswege erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Elektronische Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Machtbereich des Empfängers abrufbar sind und unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abruf gerechnet werden kann.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, die im Account hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten, Kommunikationskanäle regelmäßig zu prüfen und technische Erreichbarkeit sicherzustellen.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen, die gesetzlich oder vertraglich auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen sind, werden per E-Mail oder als speicherbares Dokument im Händlerbereich bereitgestellt.

§ 7 Rangfolge der Regelungen

(1) Individuelle Vereinbarungen im Händlervertrag gehen diesen AGB vor.

(2) Anlagen zum Händlervertrag, insbesondere Provisions- und Konditionenanlagen, gehen allgemeinen Regelungen dieser AGB vor, soweit sie spezieller sind.

(3) Produktspezifische Richtlinien, Zahlungsdienstleisterbedingungen und zwingende gesetzliche Vorgaben gehen diesen AGB vor, soweit sie zwingend oder spezieller sind.

(4) Diese AGB gelten ergänzend für alle vertraglichen Beziehungen zwischen HelalLife und dem Anbieter im Zusammenhang mit der Plattform.

§ 8 Änderungen der AGB und Plattformbedingungen

(1) HelalLife kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen gesetzlicher Änderungen, behördlicher Vorgaben, technischer Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Änderungen von Zahlungsdienstleisterbedingungen, neuer Plattformfunktionen oder zur Klarstellung bestehender Regelungen.

(2) Änderungen werden dem Anbieter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Soweit gesetzlich nur eine kürzere Mindestfrist gilt, bleibt die längere Frist dieser AGB zugunsten des Anbieters maßgeblich.

(3) Der Anbieter kann den Änderungen innerhalb der Ankündigungsfrist widersprechen. Widerspricht der Anbieter, kann jede Partei das Vertragsverhältnis nach Maßgabe von § 73 kündigen; bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen Bedingungen fort. Nutzt der Anbieter die Plattform nach Inkrafttreten der Änderung weiter, ohne widersprochen zu haben, gelten die Änderungen als angenommen. HelalLife weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolge hin.

(4) Änderungen dürfen nicht rückwirkend zu Lasten des Anbieters erfolgen, es sei denn, sie sind gesetzlich oder behördlich erforderlich oder ausschließlich vorteilhaft für den Anbieter.

(5) Die Ankündigungsfrist gilt nicht, soweit eine sofortige Änderung aufgrund gesetzlicher, behördlicher, sicherheitsrelevanter oder zwingender Zahlungsdienstleisteranforderungen erforderlich ist oder der Anbieter ausdrücklich und eindeutig auf die Frist verzichtet.

(6) Bei wesentlichen wirtschaftlichen Änderungen – insbesondere Provisionssätzen, Bemessungsgrundlagen oder Einführung neuer Gebühren – informiert HelalLife den Anbieter zusätzlich transparent über den wirtschaftlichen Hintergrund der Änderung und stellt auf Anfrage Gesprächsbereitschaft zur Klärung offener Fragen zur Verfügung.

§ 9 Drittleistungen, Unterauftragnehmer und Schnittstellen

(1) HelalLife darf Dritte mit der Leistungserbringung beauftragen, insbesondere in den Bereichen Hosting, Zahlungsabwicklung, Identitätsprüfung, Steuerdatenverarbeitung, Analyse, Support, Versand, Retouren, Marketing, Compliance und Rechtsdurchsetzung.

(2) Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von HelalLife in Textform übertragen oder Subhändler einschalten.

(3) Der Anbieter ist für von ihm eingesetzte Mitarbeiter, Vertreter, Dienstleister, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer wie für eigenes Verhalten verantwortlich.

(4) Schnittstellen, APIs oder technische Zugangsmöglichkeiten dürfen nur nach den jeweils geltenden technischen Vorgaben von HelalLife genutzt werden. Eine Umgehung, Überlastung, Manipulation oder automatisierte Nutzung außerhalb freigegebener Funktionen ist untersagt.

§ 10 Händlerdaten, Registrierungen und Nachweise

(1) Der Anbieter hat alle für die Registrierung, Freischaltung, Zahlungsabwicklung, Steuerprüfung, Produktprüfung und laufende Zusammenarbeit erforderlichen Informationen vollständig, richtig, aktuell und nachvollziehbar bereitzustellen.

(2) Hierzu gehören insbesondere Firma, Rechtsform, Geschäftsanschrift, Vertretungsberechtigte, wirtschaftlich Berechtigte, Handelsregisterdaten, Umsatzsteuer-ID, Steuernummer, Kommunikationsdaten, Zahlungskontodaten, Identitätsnachweise, Produktnachweise, Genehmigungen, Zertifikate und sonstige Compliance-Unterlagen.

(3) Registrierungen der erweiterten Herstellerverantwortung. HelalLife unterliegt als Betreiberin eines elektronischen Marktplatzes eigenen gesetzlichen Prüfpflichten. Der Anbieter ist daher verpflichtet, HelalLife vor der Freischaltung diejenigen Registrierungen und Nachweise vorzulegen, die für seine Produktkategorien erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

  • Verpackungsrecht: Registrierungsnummer im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Nachweis über die Beteiligung an einem System, einschließlich der dort hinterlegten Markennamen
  • Elektro- und Elektronikgeräte: WEEE-Registrierungsnummer der stiftung elektro-altgeräte register einschließlich der erfassten Marken und Gerätearten; bei Fremdware die Angabe des jeweils registrierten Herstellers
  • Batterien und Akkumulatoren: Registrierungsnummer nach dem Batterierecht einschließlich Batteriekategorie und Marke sowie den Nachweis über die Wahrnehmung der erweiterten Herstellerverantwortung
  • Produktsicherheit: Angaben zur verantwortlichen Person in der Union nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2019/1020, soweit Produkte aus Drittländern angeboten werden

(4) HelalLife prüft die vorgelegten Registrierungsnummern durch Abgleich mit den öffentlich zugänglichen amtlichen Registern und dokumentiert das Ergebnis. Der Anbieter stimmt dieser Prüfung und ihrer Dokumentation zu.

(5) Der Anbieter hat HelalLife unverzüglich zu informieren, wenn eine dieser Registrierungen endet, ruht, widerrufen wird, ausläuft oder inhaltlich nicht mehr sein auf der Plattform angebotenes Sortiment abdeckt. HelalLife ist berechtigt, die Registrierungen in angemessenen Abständen erneut zu überprüfen.

(6) HelalLife darf die Freischaltung einzelner Funktionen, Produkte, Produktkategorien oder Auszahlungen davon abhängig machen, dass die erforderlichen Daten und Nachweise vollständig vorliegen und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist. Fehlen erforderliche Registrierungen, ist HelalLife gesetzlich verpflichtet, das Anbieten der betroffenen Produkte zu unterbinden.

(7) Änderungen der Daten sind vom Anbieter unverzüglich im Account zu aktualisieren und HelalLife mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Wechsel von Geschäftsanschrift, Vertretungsberechtigten, Bankverbindung, Steuerstatus, wirtschaftlich Berechtigten oder produktrechtlicher Verantwortung.

(8) Unrichtige, unvollständige oder nicht aktuelle Angaben stellen eine wesentliche Pflichtverletzung dar und können zur Zurückweisung, Sperrung, Auszahlungsaussetzung oder Kündigung führen.

§ 11 Händlerverifikation und Nachverfolgbarkeit

(1) HelalLife erhebt und prüft die Angaben ihrer Anbieter nach den Maßstäben des Art. 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act). HelalLife ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG und damit nach Art. 29 DSA von den Pflichten der Art. 30 bis 32 DSA ausgenommen; die Umsetzung erfolgt freiwillig und im beiderseitigen Interesse an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, HelalLife vor Nutzung der Plattform die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen. Dazu gehören Name oder Firma, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, ein Identitätsnachweis oder eine elektronische Identifizierung, die Angaben zum Zahlungskonto, das Handelsregister oder ein vergleichbares Register einschließlich Registernummer sowie eine Selbstbescheinigung, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen.

(3) HelalLife ist berechtigt, nach besten Kräften zu prüfen, ob die Angaben verlässlich und vollständig sind, etwa durch Abgleich mit öffentlich zugänglichen amtlichen Registern oder durch Anforderung zuverlässiger Nachweise.

(4) Der Anbieter haftet für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen. Er hat unrichtige, unvollständige oder veraltete Angaben unverzüglich zu berichtigen.

(5) Fehlen erforderliche Informationen oder bestehen ausreichende Anhaltspunkte für Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder fehlende Aktualität, fordert HelalLife den Anbieter zur Abhilfe auf. Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann HelalLife die Nutzung der Plattform, Produktangebote, Auszahlungen oder einzelne Funktionen bis zur vollständigen Klärung aussetzen.

(6) Der Anbieter stimmt zu, dass HelalLife gesetzlich offenzulegende Informationen, insbesondere Firma oder Name, Anschrift, Registerangaben und Selbstbescheinigung, auf Produktdetailseiten, Anbieterprofilen oder sonstigen geeigneten Plattformbereichen klar, leicht zugänglich und verständlich anzeigen darf und, soweit gesetzlich erforderlich, muss.

(7) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses speichert HelalLife die Verifikationsdaten grundsätzlich für sechs Monate, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungs-, steuerlichen, handelsrechtlichen oder Rechtsverteidigungsgründe bestehen.

§ 12 Zahlungsdienstleister, Stripe-Onboarding und Zahlungskonto

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen angebundenen lizenzierten Zahlungsdienstleister, derzeit die Stripe Payments Europe Ltd. HelalLife erbringt selbst keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste, sondern stellt die technische Plattformintegration bereit.

(2) Der Anbieter erstellt im Rahmen des Onboardings ein Stripe-Express-Konto. Er wird hierzu auf die Webseite des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet und schließt das Onboarding unmittelbar mit diesem ab. Sämtliche Identitäts-, Unternehmens- und Kontoangaben werden vom Anbieter selbst beim Zahlungsdienstleister hinterlegt.

(3) Zahlungen der Endkunden werden zunächst über das von HelalLife verwaltete Stripe-Connect-Konto entgegengenommen. HelalLife veranlasst anschließend die Weiterleitung des dem Anbieter zustehenden Betrags auf dessen Stripe-Express-Konto. Vertragspartner und Gläubiger des Kaufpreises bleibt ausschließlich der Anbieter; HelalLife vereinnahmt die Zahlung nicht als Verkäuferin.

(4) Der Anbieter ist verpflichtet, am Onboarding des Zahlungsdienstleisters mitzuwirken, erforderliche Angaben und Nachweise gegenüber dem Zahlungsdienstleister bereitzustellen und dessen Bedingungen einzuhalten.

(5) Der Anbieter bleibt für Richtigkeit, Freigabe, Pflege und laufende Compliance seines Zahlungsdienstleisterkontos verantwortlich.

(6) HelalLife trägt die internen Kosten der erstmaligen Einrichtung des Händleraccounts auf der Plattform sowie der von HelalLife veranlassten technischen Integration. Außer der in § 35 geregelten Provision entstehen dem Anbieter gegenüber HelalLife keine weiteren Kosten.

(7) Auszahlungen können zurückgehalten, reduziert, verrechnet oder ausgesetzt werden, wenn der Zahlungsdienstleister, gesetzliche Vorgaben, Compliance-Prüfungen, Chargebacks, Rückerstattungen, Betrugsverdacht oder sonstige Sicherheitsinteressen dies erfordern.

§ 13 Steuerdaten, Plattformmeldepflichten und PStTG/DAC7

(1) Der Anbieter ist für seine steuerlichen Pflichten, insbesondere Umsatzsteuer, Ertragsteuern, Rechnungsstellung, Aufbewahrung und Deklaration, eigenständig verantwortlich.

(2) HelalLife kann verpflichtet sein, bestimmte Anbieter-, Transaktions-, Entgelt-, Konten- und Steuerinformationen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, DAC7 oder anderen gesetzlichen Meldepflichten zu erheben, zu prüfen, aufzubewahren und an zuständige Behörden zu melden.

(3) Der Anbieter hat alle hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen, insbesondere steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummern, Umsatzsteuer-ID, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Registerdaten, Anschriften, Bankdaten und Vergütungsinformationen.

(4) HelalLife darf Auszahlungen, Freischaltungen oder Produktangebote aussetzen, wenn gesetzlich erforderliche Steuerdaten fehlen, unplausibel sind oder nicht rechtzeitig nachgewiesen werden.

(5) HelalLife übernimmt keine steuerliche Beratung des Anbieters und haftet nicht für die steuerliche Behandlung der Umsätze des Anbieters.

§ 14 Zulassungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe

(1) Die Zulassung setzt voraus, dass der Anbieter rechtskonform, seriös, zahlungsfähig, identifizierbar und zur Erfüllung seiner produkt-, steuer-, datenschutz-, verbraucherschutz- und handelsrechtlichen Pflichten in der Lage ist und seinen Sitz in Deutschland hat.

(2) Die Zulassung kann abgelehnt, eingeschränkt, ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere unvollständige Angaben, fehlende gesetzlich erforderliche Registrierungen, Zweifel an Identität oder Vertretungsberechtigung, Rechtsverstöße, Produktsicherheitsrisiken, Lieferprobleme, erhebliche Kundenbeschwerden, Zahlungsdienstleisterablehnung, Betrugsverdacht, Sanktionen, Embargos, Insolvenz, negative Compliance-Erkenntnisse oder Reputationsrisiken.

(3) Der Anbieter versichert, dass gegen ihn, seine gesetzlichen Vertreter, wirtschaftlich Berechtigten oder wesentlichen verbundenen Unternehmen keine ihm bekannten Umstände vorliegen, die eine Zusammenarbeit unzumutbar machen, insbesondere schwere Verstöße gegen Menschenrechte, Kinder- oder Zwangsarbeit, Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen, Produktsicherheit oder erhebliche Wirtschaftskriminalität.

(4) HelalLife kann Nachweise, Selbstauskünfte oder Erklärungen zur Unbedenklichkeit verlangen. Werden diese nicht fristgerecht erbracht, darf HelalLife die Freischaltung verweigern, einschränken oder aussetzen.

§ 15 Informations- und Mitwirkungspflichten

(1) Der Anbieter hat HelalLife unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner Unternehmensdaten, Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse, rechtlichen Zulassungen, Registrierungen nach § 10 Abs. 3, Produktverantwortlichkeiten, Lieferfähigkeit, Zahlungsdaten, Steuerdaten und Compliance-Lage zu informieren.

(2) Der Anbieter hat alle zur Vertragserfüllung, Prüfung, Abrechnung, gesetzlichen Meldung, Rechtsverteidigung und Risikominimierung erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente auf erstes Anfordern innerhalb angemessener Frist bereitzustellen.

(3) Bestehen gesetzliche, behördliche oder Zahlungsdienstleisterfristen, kann HelalLife eine entsprechend kurze Frist setzen.

(4) Unterlassene, verspätete oder unzureichende Mitwirkung berechtigt HelalLife zur Sperrung, Zurückhaltung von Auszahlungen, Entfernung von Produkten oder Kündigung, soweit dies verhältnismäßig ist.

§ 16 Einschränkung, Sperrung, Entfernung und Begründung

(1) HelalLife kann bei Vorliegen eines der in Absatz 2 genannten Gründe folgende Maßnahmen ergreifen:

  • a) Entfernung einzelner Produktangebote;
  • b) Sperrung des Zugangs zu einzelnen Produktangeboten;
  • c) Einschränkung der Sichtbarkeit oder Herabstufung einzelner Produktangebote;
  • d) Anzeige eines Warnhinweises bei einzelnen Produktangeboten;
  • e) Einschränkung oder Sperrung einzelner Funktionen des Accounts;
  • f) Aussetzung, Beendigung oder sonstige Beschränkung von Auszahlungen;
  • g) vorübergehende Aussetzung des Accounts;
  • h) Beendigung des Accounts nach Maßgabe der §§ 73 und 74.

(2) Ein sachlicher Grund für Maßnahmen nach Absatz 1 liegt insbesondere vor, wenn:

  • a) ein Produkt oder ein Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt;
  • b) hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß nach Buchstabe a bestehen;
  • c) erforderliche Registrierungen oder Nachweise nach § 10 Abs. 3 fehlen, abgelaufen, widerrufen oder inhaltlich nicht mehr ausreichend sind;
  • d) Angaben nach § 19 Abs. 2 oder Abs. 3 fehlen, unvollständig oder unrichtig sind, insbesondere die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 erforderlichen Hersteller-, Verantwortlichkeits-, Identifizierungs-, Warn- und Sicherheitsangaben;
  • e) von einem Produkt ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern ausgeht oder hierfür hinreichende Anhaltspunkte bestehen;
  • f) Produktdaten, Werbeaussagen, Claims oder Siegel gegen § 24 verstoßen, insbesondere irreführend oder unbelegt sind;
  • g) ein Produkt nach § 20 verboten oder nur eingeschränkt zulässig ist und die Voraussetzungen für ein zulässiges Angebot nicht vorliegen;
  • h) ein Produkt oder ein Inhalt Rechte Dritter verletzt, insbesondere Marken-, Urheber-, Design-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte;
  • i) der Anbieter gegen diese AGB, den Händlervertrag, Plattformrichtlinien oder die Verpflichtungserklärung für OneCircle verstößt;
  • j) der Anbieter gegen § 26 verstößt, insbesondere Bewertungen, Ranking oder Nachfrage manipuliert;
  • k) der Anbieter gegen § 47 verstößt, insbesondere Plattformprozesse umgeht oder Endkunden abwirbt;
  • l) Zahlungs-, Rückabwicklungs- oder Chargeback-Risiken bestehen oder der Zahlungsdienstleister entsprechende Anforderungen stellt;
  • m) wiederholte oder erhebliche Kundenbeschwerden, Lieferstörungen oder Nichtlieferungen vorliegen;
  • n) eine behördliche Anordnung die Maßnahme verlangt;
  • o) ein Sicherheitsvorfall vorliegt oder der Betrieb, die Integrität oder die Sicherheit der Plattform gefährdet ist;
  • p) der Anbieter erforderliche Mitwirkungs- oder Auskunftspflichten nach § 15 oder § 22 Abs. 3 trotz Fristsetzung nicht erfüllt.

(3) HelalLife wählt unter mehreren geeigneten Maßnahmen die für den Anbieter am wenigsten belastende. Vor einer dauerhaften Entfernung oder einer Aussetzung des Accounts prüft HelalLife, ob eine Beanstandung mit Frist zur Abhilfe, eine vorübergehende Deaktivierung oder eine Einschränkung der Sichtbarkeit ausreicht. Bei einem Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern sowie bei behördlichen Anordnungen entfällt diese Abstufung.

(4) Wiederholte Produktsicherheitsverstöße. Bietet ein Anbieter häufig Produkte an, die gegen die Verordnung (EU) 2023/988 verstoßen, setzt HelalLife die Erbringung ihrer Dienste für diesen Anbieter nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus. HelalLife ist hierzu nach Art. 22 Abs. 11 der Verordnung (EU) 2023/988 verpflichtet. Als Warnung gilt jede Mitteilung nach Absatz 5, die einen Verstoß gegen produktsicherheitsrechtliche Vorschriften betrifft und einen Hinweis auf diese Vorschrift enthält. Bei schwerwiegenden Gefahren für die Sicherheit von Verbrauchern kann die Warnung entfallen.

(5) HelalLife übermittelt dem Anbieter für jede Maßnahme nach Absatz 1 Buchstaben a bis h spätestens zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens eine klare und spezifische Begründung auf einem dauerhaften Datenträger. Die Begründung enthält nach Art. 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 mindestens:

  • a) die Angabe, welche Maßnahme nach Absatz 1 ergriffen wurde, deren räumlichen Geltungsbereich und deren Dauer;
  • b) die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung infolge einer Meldung nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, infolge einer eigenen Überprüfung oder infolge einer behördlichen Anordnung getroffen wurde;
  • c) die Angabe, ob bei der Entscheidungsfindung automatisierte Mittel eingesetzt wurden;
  • d) bei mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten einen Verweis auf die Rechtsgrundlage und eine Erläuterung, weshalb der Inhalt auf dieser Grundlage als rechtswidrig angesehen wird;
  • e) bei einer Unvereinbarkeit mit diesen AGB einen Verweis auf die betreffende Bestimmung, insbesondere auf den einschlägigen Buchstaben des Absatzes 2, und eine Erläuterung, worin die Unvereinbarkeit besteht;
  • f) klare und benutzerfreundliche Informationen über die dem Anbieter zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe nach Absatz 8.

(6) Die Identität einer meldenden Person oder Einrichtung wird in der Begründung nur genannt, soweit dies unbedingt notwendig ist.

(7) Die Begründung nach Absatz 5 kann unterbleiben oder eingeschränkt werden, soweit

  • a) die Maßnahme auf einer Anordnung nach Art. 9 der Verordnung (EU) 2022/2065 beruht;
  • b) es sich um irreführende Inhalte mit großem Volumen zu kommerziellen Zwecken handelt;
  • c) eine gesetzliche oder behördliche Vorgabe der Begründung entgegensteht oder laufende Ermittlungen gefährdet würden;
  • d) HelalLife die elektronischen Kontaktangaben des Anbieters nicht bekannt sind.

Über den in Absatz 5 geregelten Umfang hinausgehende Begründungspflichten aus Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 bleiben unberührt.

(8) Der Anbieter kann einer Maßnahme nach Absatz 1 innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Begründung in Textform widersprechen. Der Widerspruch ist unter Angabe des Vorgangs zu begründen; Nachweise sind beizufügen. HelalLife prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang in Textform mit. Bei besonderer Komplexität oder erforderlicher Beteiligung Dritter kann sich die Frist verlängern; HelalLife weist hierauf hin. Der Anbieter kann daneben das Beschwerdeverfahren nach § 49 nutzen. HelalLife stellt dieses Widerspruchsverfahren freiwillig bereit; eine Verpflichtung nach Art. 20 der Verordnung (EU) 2022/2065 besteht wegen der Ausnahme des Art. 19 dieser Verordnung nicht. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

(9) HelalLife hebt eine Maßnahme auf, sobald der maßgebliche Grund entfallen ist, der Widerspruch begründet ist oder der Anbieter die Beanstandung nachweislich behoben hat. Eine erneute Freigabe kann von der Vorlage von Nachweisen abhängig gemacht werden.

(10) Maßnahmen nach diesem Paragraphen und deren Begründungen werden von HelalLife dokumentiert und für die Dauer von drei Jahren zum Jahresende aufbewahrt.

§ 17 Kein Anspruch auf Zulassung, Veröffentlichung oder dauerhafte Sichtbarkeit

(1) Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform, Freigabe bestimmter Produkte, Veröffentlichung bestimmter Inhalte, eine bestimmte Platzierung, Rankingposition, Reichweite oder dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

(2) HelalLife entscheidet über Freischaltung und Fortführung nach sachlichen, rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und Compliance-bezogenen Kriterien.

(3) Bereits freigegebene Angebote können nachträglich entfernt oder eingeschränkt werden, wenn die Voraussetzungen entfallen oder neue Erkenntnisse eine Anpassung erforderlich machen. § 16 gilt entsprechend.

§ 18 Produktfreigabe und interne Plattformprüfung

(1) Produkte dürfen nur eingestellt, beworben oder verkauft werden, wenn sie nach den technischen und organisatorischen Vorgaben von HelalLife freigegeben oder freischaltbar sind.

(2) Eine Freigabe durch HelalLife stellt ausschließlich eine interne Plausibilitäts-, Format-, Sortiments-, Compliance- oder Plattformprüfung dar. Sie ist keine rechtliche, steuerliche, produktsicherheitsrechtliche, lebensmittelrechtliche, kennzeichnungsrechtliche oder sonstige verbindliche Prüfung.

(3) Die Freigabe begründet keine Garantie, Zusicherung oder Mitverantwortung von HelalLife für Rechtmäßigkeit, Sicherheit, Verkehrsfähigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität eines Produkts oder Angebots.

(4) Die alleinige Verantwortung für Produkte, Produktdaten, Preise, Lieferfähigkeit, Kennzeichnungen, Warnhinweise, Zertifikate und Verbraucherinformationen verbleibt beim Anbieter.

(5) HelalLife kann für bestimmte Produktkategorien zusätzliche Nachweise, Tests, Zertifikate, Genehmigungen, Versicherungsnachweise, Sicherheitsunterlagen oder Lieferketteninformationen verlangen.

§ 19 Anforderungen an Produktdaten

(1) Der Anbieter muss Produktdaten vollständig, richtig, aktuell, verständlich, nicht irreführend und rechtlich zulässig bereitstellen.

(2) Produktdaten müssen alle gesetzlich erforderlichen Informationen enthalten, insbesondere Anbieterkennzeichnung, wesentliche Merkmale, Preise, Umsatzsteuerhinweise, Versandkosten, Lieferzeiten, Altersbeschränkungen, Warnhinweise, Inhaltsstoffe, Produktkennzeichnungen, CE- und Konformitätsangaben, Sicherheitsinformationen sowie Hersteller- und Importeurangaben, soweit anwendbar.

(3) Der Anbieter stellt insbesondere sicher, dass zu jedem Angebot die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 erforderlichen Angaben vollständig und für Endkunden leicht zugänglich hinterlegt sind. Dies umfasst Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der Union zusätzlich Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person in der Union, Angaben zur Identifizierung des Produkts sowie Warn- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache.

(4) Der Anbieter darf keine falschen, irreführenden, diskriminierenden, rechtsverletzenden, wettbewerbswidrigen oder unbelegten gesundheits- und umweltbezogenen Aussagen verwenden.

(5) Änderungen an Produkten, Lieferfähigkeit, Preisen, Rechtstexten, Produktverantwortlichen, Zertifikaten, Risiken oder gesetzlichen Anforderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.

(6) HelalLife darf Produktdaten aus technischen, gestalterischen, sprachlichen, sicherheitsbezogenen oder rechtlichen Gründen redaktionell bearbeiten, formatieren, kürzen, übersetzen oder strukturieren, ohne die Verantwortung des Anbieters zu übernehmen.

§ 20 Verbotene und eingeschränkt zulässige Produkte

(1) Verboten sind Produkte, deren Angebot, Bewerbung, Verkauf, Besitz, Versand oder Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter, Produktsicherheitsvorgaben, Plattformrichtlinien oder die Grundsätze der Verpflichtungserklärung für OneCircle verstößt.

(2) Ebenfalls verboten sind Produkte, die sicherheits-, gesundheits-, jugendschutz-, umwelt-, marken-, urheber-, wettbewerbs-, datenschutz- oder steuerrechtlich unzulässig sind oder bei denen begründete Zweifel an Rechtmäßigkeit, Herkunft, Echtheit, Verkehrsfähigkeit oder Lieferkettenkonformität bestehen.

(3) Nicht zulässig sind ferner Tabak- und Nikotinprodukte, alkoholische Getränke, Schweinefleisch und Produkte mit Schweinebestandteilen, durch Tierversuche entwickelte oder geprüfte Produkte (soweit vermeidbar bzw. nach Art. 18 VO (EG) 1223/2009 unzulässig), erotische und sexuell explizite Produkte, Glücksspielprodukte, Waffen und Waffennachbildungen sowie Produkte, die mit übersinnlicher Wirkung beworben werden. Die Einzelheiten und die Begründung dieser Sortimentsentscheidungen ergeben sich aus der Verpflichtungserklärung für OneCircle.

(4) Produkte mit besonderen gesetzlichen Anforderungen, Altersbeschränkungen, Genehmigungspflichten, Sicherheitsvorgaben oder branchenspezifischen Kennzeichnungspflichten dürfen nur nach vorheriger Freigabe und unter vollständiger Einhaltung aller Anforderungen angeboten werden.

(5) HelalLife kann Produktkategorien sperren, beschränken oder von zusätzlichen Nachweisen abhängig machen, wenn dies rechtlich, sicherheitsbezogen, reputationsbezogen oder geschäftspolitisch sachlich gerechtfertigt ist.

§ 21 Produktsicherheit, Verkehrsfähigkeit und erweiterte Herstellerverantwortung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass alle angebotenen Produkte sicher, verkehrsfähig, ordnungsgemäß gekennzeichnet und für den vorgesehenen Markt rechtmäßig bereitgestellt sind.

(2) Der Anbieter erfüllt eigenständig alle produktrechtlichen Pflichten, insbesondere nach Produktsicherheitsrecht (Verordnung (EU) 2023/988), Marktüberwachungsrecht, CE-Recht, Lebensmittelrecht, Kosmetikrecht, Textilkennzeichnungsrecht, Verpackungsrecht (Verordnung (EU) 2025/40 und VerpackDG), Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batterierecht (Verordnung (EU) 2023/1542 und BattDG), Chemikalienrecht sowie sonstigen anwendbaren Vorschriften.

(3) Der Anbieter stellt sicher, dass erforderliche Angaben zu Hersteller, Importeur, verantwortlicher Person, Rückverfolgbarkeit, Modell, Charge, Seriennummer, Warnhinweisen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen vollständig vorliegen und den Endkunden in der erforderlichen Sprache zugänglich gemacht werden.

(4) Der Anbieter informiert HelalLife unverzüglich über Sicherheitsrisiken, behördliche Maßnahmen, Rückrufe, Warnungen, Produkthaftungsfälle, Marktüberwachungsverfahren, Safety-Gate-Meldungen oder vergleichbare Ereignisse.

(5) Der Anbieter hat HelalLife bei Produktsicherheitsprüfungen, Behördenkommunikation, Rückrufen, Warnhinweisen, Sperrungen und Verbraucherinformationen unverzüglich, vollständig und auf eigene Kosten zu unterstützen, soweit der Anlass aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

§ 22 Eigene Plattformpflichten, Meldeverfahren und Mitwirkung des Anbieters

(1) HelalLife unterliegt als Anbieterin eines Online-Marktplatzes eigenen gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), nach Verpackungs- und Elektrorecht, nach Marktüberwachungs- und Verbraucherrecht sowie nach steuerlichen Meldepflichten.

(2) Kontaktstellen und Meldewege. HelalLife unterhält folgende Anlaufstellen:

(3) Meldungen zu Fragen der Produktsicherheit bearbeitet HelalLife nach Art. 22 Abs. 8 GPSR unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang. Behördlichen Anordnungen nach Art. 22 Abs. 4 GPSR kommt HelalLife unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zugang nach.

(4) Der Anbieter ist verpflichtet, HelalLife alle Informationen und Handlungen zu ermöglichen, die zur Erfüllung dieser Plattformpflichten erforderlich sind. Er benennt hierzu eine erreichbare Ansprechperson für produktsicherheitsrechtliche Anfragen und antwortet auf Anfragen von HelalLife innerhalb von zwei Werktagen. Betrifft eine Anfrage eine Meldung nach Absatz 2 dritter Spiegelstrich zu einem unsicheren Produkt, hat der Anbieter innerhalb eines Werktags zu antworten, damit HelalLife die Frist nach Absatz 3 wahren kann.

(5) HelalLife darf Produktangebote entfernen, den Zugang sperren, Warnhinweise anzeigen, Endkunden informieren, Behörden unterstützen, Meldungen abgeben oder sonstige Maßnahmen ergreifen, wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Risikominimierung erforderlich ist. Für Maßnahmen gegenüber dem Anbieter gilt § 16.

(6) HelalLife meldet gefährliche Produkte, von denen sie tatsächliche Kenntnis erlangt, sowie ihr mitgeteilte Unfälle mit ernstem Risiko nach Art. 22 Abs. 12 GPSR über das Safety Business Gateway an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und unterrichtet den betroffenen Anbieter hierüber.

(7) Bei einem Produktsicherheitsrückruf oder einer Sicherheitswarnung informiert HelalLife nach Art. 22 Abs. 12 lit. a GPSR unmittelbar alle betroffenen Endkunden, die das Produkt über die Plattform erworben haben, und veröffentlicht die Rückrufinformation auf der Online-Schnittstelle. Der Anbieter stellt hierfür unverzüglich alle erforderlichen Angaben bereit.

(8) Soweit Produkte des Anbieters betroffen sind, trägt der Anbieter die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten, wenn die Maßnahme auf einem Umstand beruht, den der Anbieter zu vertreten hat.

(9) Der Anbieter darf entfernte oder gesperrte Produkte nicht erneut einstellen oder in inhaltsgleicher, ähnlicher oder verschleierter Form anbieten, solange der Sperrgrund nicht vollständig beseitigt und eine erneute Freigabe erfolgt ist.

§ 23 Anbieterinhalte und Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter bleibt Inhaber seiner bereitgestellten Produktdaten, Marken, Bilder, Texte, Videos, Logos, Dokumente und sonstigen Inhalte, soweit er daran Rechte besitzt.

(2) Der Anbieter räumt HelalLife für die Dauer des Vertrags ein einfaches, unentgeltliches und räumlich auf Deutschland begrenztes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, technisch anzupassen, darzustellen, öffentlich zugänglich zu machen, im Rahmen der Plattformvermarktung zu bewerben, zu übersetzen und sonst zu nutzen, soweit dies für Betrieb, Darstellung, Vermarktung, Abwicklung, Analyse, Support, Rechtsverteidigung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Plattformvermarktung gegenüber Endkunden erforderlich ist.

(3) HelalLife darf den Anbieter, dessen Marke und dessen Produkte im Rahmen des Plattformmarketings öffentlich nennen, abbilden und bewerben. Der Anbieter darf seinerseits öffentlich darauf hinweisen, dass er auf OneCircle vertreten ist, und das offizielle OneCircle-Logo nach Maßgabe etwaiger Marken- oder Brandvorgaben verwenden.

(4) Nach Vertragsende darf HelalLife Inhalte nur weiterverwenden, soweit dies zur Abwicklung bestehender Bestellungen, Retouren, Gewährleistungsfälle, Aufbewahrungspflichten, Beweissicherung, Rechtsverteidigung, gesetzlichen Plattformpflichten oder anonymisierten und aggregierten Auswertungen erforderlich ist.

(5) Der Anbieter garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt HelalLife von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Anbieter bereitgestellten Inhalten oder Rechtsverletzungen beruhen.

(6) Das Recht von HelalLife zur werblichen Nutzung der Anbieterinhalte umfasst insbesondere die Darstellung auf der Plattform selbst sowie die plattformbezogene Außenkommunikation, darunter Social-Media-Beiträge zur OneCircle-Plattform, Newsletter, allgemeine Kampagnen sowie sonstige Marketingmaßnahmen, in denen mehrere Anbieter oder die Plattform als Ganzes dargestellt werden. Für solche regulären Marketing- und Social-Media-Aktivitäten ist keine Einzelfreigabe des Anbieters erforderlich.

(7) Für gezielte externe Einzelkampagnen, die sich ausschließlich auf den Anbieter und dessen Marke beziehen, stimmt HelalLife sich vor Veröffentlichung mit dem Anbieter ab.

(8) Nach Vertragsende stellt HelalLife die aktive werbliche Nutzung der Anbieter-Marken, Logos und Produktbilder unverzüglich ein, ausgenommen gesetzlich erforderliche Archivierungs- und Nachweispflichten. Eine wirtschaftliche oder werbliche Weiterverwendung produktbezogener Verkaufs-, Performance- und Abrechnungsdaten des Anbieters nach Vertragsende erfolgt nur in anonymisierter oder aggregierter Form.

§ 24 Produktdarstellung, Werbung und Claims

(1) Die Darstellung und Bewerbung von Produkten muss sachlich, wahrheitsgemäß, nachprüfbar, nicht irreführend und rechtmäßig erfolgen.

(2) Gesundheits-, Nachhaltigkeits-, Umwelt-, Herkunfts-, Qualitäts-, Vergleichs- oder Alleinstellungsclaims sowie Zertifizierungs- oder Prüfsiegel jeder Art dürfen nur verwendet werden, wenn sie objektiv belegbar, gültig und rechtlich zulässig sind. Die Verwendung erfundener, abgelaufener oder den Verbraucher täuschender Siegel ist untersagt. Dies gilt auch für Halal-Siegel, sofern keine gültige Zertifizierung vorliegt; ein Halal-Nachweis ist für die Teilnahme an der Plattform weder erforderlich noch ein Zulassungskriterium.

(3) Der Anbieter hat Nachweise für Claims auf Anfrage unverzüglich vorzulegen. HelalLife darf unbelegte oder riskante Aussagen entfernen, ausblenden oder ändern.

(4) Bezahlte Werbung, Sonderplatzierungen oder hervorgehobene Darstellungen können gesonderten Bedingungen unterliegen und werden, soweit erforderlich, als solche kenntlich gemacht.

§ 25 Änderung, Entfernung und Archivierung von Produkten

(1) HelalLife kann Produkte ändern, deaktivieren, entfernen, ausblenden, herabstufen, mit Warnhinweisen versehen oder vorübergehend sperren, wenn hierfür ein sachlicher Grund nach § 16 Abs. 2 besteht.

(2) Der Anbieter wird hierüber nach Maßgabe von § 16 Abs. 5 informiert. Eine Wiederaufnahme erfolgt nur nach Beseitigung des Grundes und, soweit erforderlich, erneuter Freigabe.

(3) HelalLife darf Produktdaten, Kommunikation, Bestellinformationen und Nachweise archivieren, soweit dies für Abrechnung, gesetzliche Pflichten, Beweissicherung, Rechtsverteidigung, Rückrufmanagement oder Plattformintegrität erforderlich ist.

§ 26 Bewertungen, Kundenkommunikation und Fairness

(1) Der Anbieter darf Kundenbewertungen, Suchergebnisse, Produktplatzierungen oder Plattformfunktionen nicht manipulieren oder manipulieren lassen.

(2) Unzulässig sind insbesondere gekaufte oder fingierte Bewertungen, irreführende Bewertungsanreize, Druck auf Endkunden, Umgehung des Plattformkommunikationssystems, künstliche Bestellungen oder sonstige Maßnahmen zur Verzerrung von Ranking, Bewertungen oder Nachfrage.

(3) Kundenkommunikation hat professionell, wahrheitsgemäß, respektvoll und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung oder gesetzlich zulässigen Kommunikation zu erfolgen.

(4) HelalLife kann Kommunikationsvorgaben festlegen, Nachrichten prüfen, einschränken oder über zentrale Plattformkanäle abwickeln, soweit dies zur Sicherheit, Qualitätssicherung, Rechtsverteidigung oder Missbrauchsprävention erforderlich ist.

§ 27 Vertragsschluss mit Endkunden

(1) Verkäufe über die Plattform erfolgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Anbieters. Der Anbieter ist Vertragspartner des Endkunden.

(2) HelalLife stellt lediglich die technische und organisatorische Umgebung für Angebot, Bestellung, Zahlungsdienstleisterintegration, Kommunikation, Retourenprozess und Abrechnung bereit.

(3) Der Anbieter ist verantwortlich für Zustandekommen, Inhalt, Durchführung, Erfüllung, Gewährleistung, Widerruf, Rückabwicklung und steuerliche Behandlung des Endkundenvertrags.

(4) HelalLife kann Endkunden im Namen des Anbieters systemseitige Bestell-, Versand-, Retouren-, Erstattungs- und Servicemitteilungen übermitteln, ohne dadurch selbst Vertragspartner des Endkunden zu werden.

§ 28 Preise, Umsatzsteuer und Endkundeninformationen

(1) Der Anbieter legt seine Verkaufspreise eigenverantwortlich fest, soweit keine gesonderte Vereinbarung besteht.

(2) Preise müssen alle gesetzlich erforderlichen Bestandteile und Hinweise enthalten, insbesondere Umsatzsteuerhinweise, Versandkosten, Grundpreise, Pfand, Zusatzkosten und sonstige Preisbestandteile, soweit anwendbar.

(3) Der Anbieter ist für zutreffende Steuerangaben, Rechnungsdaten und Endkundeninformationen verantwortlich. HelalLife kann technische Preisfelder, Formate und Plausibilitätsprüfungen vorgeben.

(4) Fehlerhafte Preise oder Angaben sind unverzüglich zu korrigieren. HelalLife kann offensichtlich fehlerhafte Angebote sperren oder stornieren lassen, soweit dies rechtlich zulässig und sachlich geboten ist.

§ 29 Bestellbearbeitung, Lieferung und Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, Bestellungen unverzüglich zu prüfen, anzunehmen oder im zulässigen Rahmen abzulehnen und ordnungsgemäß zu erfüllen.

(2) Angegebene Lieferzeiten, Lagerbestände und Versandinformationen müssen zutreffend sein. Absehbare Lieferverzögerungen, Nichtverfügbarkeit oder Teillieferungen sind HelalLife und dem Endkunden unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Anbieter trägt die Verantwortung für ordnungsgemäße Verpackung, Versand, Transportdokumentation, Gefahrübergang, Sendungsverfolgung, Liefernachweise und Einhaltung gesetzlicher Versandvorschriften.

(4) Setzt der Anbieter zur Versendung Dritte ein, insbesondere Lieferanten im Wege des Streckengeschäfts oder Fulfillment-Dienstleister, hat er sicherzustellen, dass auch diese ihre verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auf Verlangen weist er dies gegenüber HelalLife nach.

(5) HelalLife kann Mindestanforderungen an Versanddienstleister, Sendungsverfolgung, Lieferzeiten, Verpackung, Retourenlabel oder Fulfillmentprozesse festlegen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.

§ 30 Verbraucherrechte, Widerruf und Gewährleistung

(1) Der Anbieter ist allein verantwortlich für die Erfüllung aller verbraucherschutzrechtlichen Pflichten gegenüber Endkunden, insbesondere Informationspflichten, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Gewährleistung, Garantieangaben und Rückabwicklung.

(2) Bei Verbrauchsgüterkäufen hat der Anbieter insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zu Mängelrechten, Verbraucherschutz, Produktsicherheit, Preisangaben, Fernabsatz und elektronischem Geschäftsverkehr einzuhalten.

(3) Der Anbieter hat HelalLife eine vollständige und zustellfähige Rücksendeadresse zu benennen und diese aktuell zu halten. Die Adresse wird im Angebot, auf der Produktseite und im Händlerprofil ausgewiesen.

(4) Widerrufe, Stornierungen, Retouren, Reklamationen, Gewährleistungsfälle und Rückerstattungen sind vom Anbieter unverzüglich und rechtmäßig zu bearbeiten.

(5) HelalLife darf zur Wahrung von Endkundenrechten, gesetzlichen Pflichten, Zahlungsdienstleisteranforderungen oder Plattformintegrität Erstattungen, Stornierungen oder Rückabwicklungen systemseitig unterstützen oder veranlassen, wenn dies nach den Umständen erforderlich und angemessen ist.

(6) Der Anbieter trägt Kosten, Nachteile und Ansprüche, die aus von ihm zu vertretenden Pflichtverletzungen, Produktmängeln, Lieferfehlern, fehlerhaften Informationen oder rechtswidrigen Einschränkungen von Endkundenrechten entstehen.

§ 31 Retouren über das HelalLife-Portal und Empfangsvollmacht

(1) Retouren, Widerrufe, Rücksendungen und Reklamationen laufen grundsätzlich über das von HelalLife bereitgestellte Portal oder die dort vorgesehenen Prozesse.

(2) Empfangsvollmacht. Der Anbieter bevollmächtigt HelalLife hiermit, Widerrufserklärungen, Anzeigen von Mängeln, Fristsetzungen und sonstige verbraucherrechtliche Erklärungen von Endkunden mit Wirkung für und gegen den Anbieter entgegenzunehmen. Der Zugang einer solchen Erklärung bei HelalLife gilt als Zugang beim Anbieter. HelalLife leitet eingehende Erklärungen unverzüglich an den Anbieter weiter. Die Vollmacht ist auf die Entgegennahme beschränkt; HelalLife gibt keine Erklärungen im Namen des Anbieters ab. Sie kann vom Anbieter nur aus wichtigem Grund und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; ein Widerruf setzt voraus, dass der Anbieter zuvor einen gleichwertigen, für Endkunden ebenso einfach erreichbaren Empfangsweg einrichtet.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, Retourenanfragen, Widerrufe und Reklamationen im Portal zeitnah zu prüfen, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und berechtigte Ansprüche ordnungsgemäß zu erfüllen.

(4) Der Anbieter darf Endkunden nicht an HelalLife als Verkäuferin verweisen und keine parallelen Prozesse nutzen, die die Plattformabwicklung, Nachvollziehbarkeit, Endkundenrechte oder Zahlungsabwicklung beeinträchtigen.

(5) HelalLife kann Retourenfristen, Prozessschritte, Nachweispflichten, Kommunikationsvorlagen und technische Anforderungen vorgeben, soweit dies für einen einheitlichen und rechtssicheren Ablauf erforderlich ist.

(6) Kosten der Retoure, Ersatzlieferung, Minderung, Rückerstattung oder sonstigen Rückabwicklung trägt der Anbieter, soweit diese nach Gesetz, Endkundenvertrag, Plattformrichtlinie oder Verursachungsbeitrag von ihm zu tragen sind.

§ 32 Stornierungen, Rückerstattungen und Chargebacks

(1) Stornierungen, Rückerstattungen, Teilrückerstattungen, Chargebacks und sonstige Rückbelastungen werden über die Plattform oder den Zahlungsdienstleister dokumentiert und mit offenen oder künftigen Auszahlungen verrechnet.

(2) Bereits ausgezahlte Beträge, die aufgrund von Widerruf, Retoure, Stornierung, Chargeback, Reklamation, Betrug, Fehlerbuchung oder sonstiger Rückabwicklung zurückzuführen sind, hat der Anbieter unverzüglich zu erstatten. HelalLife darf diese Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen.

(3) Der Anbieter hat HelalLife und den Zahlungsdienstleister bei Chargeback-Verfahren, Betrugsprüfungen, Zahlungsstreitigkeiten und Nachweisanforderungen unverzüglich zu unterstützen.

(4) HelalLife darf angemessene Sicherheitsreserven bilden oder Auszahlungen zurückhalten, wenn aufgrund von Rückbelastungen, Retourenquote, Lieferproblemen, Beschwerden, Zahlungsdienstleisteranforderungen oder sonstigen Risiken ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.

§ 33 Kundenservice und Beschwerdebearbeitung

(1) Der Anbieter ist für fachlichen Kundenservice zu seinen Produkten, Lieferungen, Gewährleistungsfällen und produktbezogenen Beschwerden verantwortlich.

(2) HelalLife kann eine zentrale Erstkommunikation oder Plattformkommunikation bereitstellen. Dies entbindet den Anbieter nicht von seiner Verantwortung.

(3) Der Anbieter muss Beschwerden sachlich, lösungsorientiert und innerhalb angemessener Frist bearbeiten. HelalLife kann Bearbeitungsfristen oder Eskalationsprozesse festlegen.

(4) Wiederholte oder erhebliche Kundenbeschwerden, schlechte Erreichbarkeit, verspätete Bearbeitung oder unzureichende Kooperation können zu Maßnahmen nach § 16 führen.

§ 34 Leistungsumfang von HelalLife

(1) HelalLife stellt dem Anbieter eine digitale Handelsplattform zur Verfügung, über die dieser Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreiben kann.

(2) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Account-Anlage, Händlerbereich, Produktdarstellung, Bestellübermittlung, Kommunikationsfunktionen, Zahlungsdienstleisterintegration, Retourenportal, Abrechnungsübersichten und Supportfunktionen, soweit jeweils verfügbar.

(3) HelalLife kann Funktionsumfang, Gestaltung, Prozesse, Schnittstellen, Kategorien, technische Anforderungen und Plattformrichtlinien ändern, erweitern oder einschränken, soweit die wesentlichen Vertragspflichten gewahrt bleiben und gesetzliche Informationspflichten eingehalten werden.

(4) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, technische Integrationen, Marketingmaßnahmen, Logistikleistungen, Werbeplätze oder Zusatzservices besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind.

§ 35 Vergütung und Provisionen

(1) Für die Nutzung der Plattform erhebt HelalLife ausschließlich eine Verkaufsprovision auf erfolgreiche, nicht vollständig rückabgewickelte Verkäufe. Es fallen keine Registrierungsgebühren, keine Einrichtungsgebühren und keine monatlichen Grundgebühren an.

(2) Die Verkaufsprovision beträgt grundsätzlich 15 Prozent des jeweiligen Brutto-Verkaufspreises der erfolgreich verkauften Produkte (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anfallend). Versandkosten, Zahlungsdienstleistergebühren oder sonstige Drittkosten werden bei der Provisionsberechnung nicht berücksichtigt.

(3) Im Händlervertrag oder in einer Anlage können abweichende Provisionssätze, Staffelprovisionen, Sonderkonditionen, Mindestprovisionen oder Aktionskonditionen vereinbart werden. Solche Individualvereinbarungen gehen Absatz 2 vor.

(4) Außer der Provision gemäß Absatz 2 oder einer abweichenden Individualvereinbarung gemäß Absatz 3 entstehen dem Anbieter gegenüber HelalLife keine weiteren Kosten.

(5) Die laufenden Zahlungsdienstleistergebühren, insbesondere Transaktions- und Auszahlungsgebühren von Stripe, werden von HelalLife übernommen und sind in der Provision gemäß Absatz 2 bereits enthalten. Etwaige Chargeback-Gebühren, Rückbuchungsentgelte, Wechselkurskosten oder Strafen, die auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand beruhen, kann HelalLife dem Anbieter weiterbelasten oder mit Auszahlungen verrechnen.

§ 36 Provisionsbasis und Berechnung

(1) Die Provision wird auf Basis des in § 35 geregelten Provisionssatzes berechnet. Maßgebliche Bemessungsgrundlage ist der Brutto-Verkaufspreis des erfolgreich verkauften Produkts ohne Versandkosten, Zahlungsdienstleistergebühren und sonstige Drittkosten.

(2) Bei Teilretouren, Stornierungen, Rabatten, Kulanzzahlungen, Chargebacks oder sonstigen Korrekturen wird die Provision entsprechend berichtigt.

(3) Staffelprovisionen gelten nur für die individuell vereinbarte Bemessungsgröße, insbesondere Anzahl erfolgreicher Verkäufe, Umsatzschwellen oder Zeiträume. Rückabgewickelte Verkäufe können bei der Ermittlung unberücksichtigt bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) HelalLife stellt dem Anbieter Abrechnungsdaten über das Dashboard, per E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form zur Verfügung.

§ 37 Zahlungsabwicklung und elektronische Dokumentation

(1) Zahlungen von Endkunden werden über den angebundenen Zahlungsdienstleister abgewickelt. HelalLife ist berechtigt, Provisionen, Erstattungen, Chargebacks, Sicherheitsreserven, Korrekturen und sonstige geschuldete Beträge über die Zahlungsdienstleisterintegration abzubilden oder verrechnen zu lassen.

(2) HelalLife vereinnahmt Zahlungen nicht als Verkäuferin und erbringt keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste. Soweit Zahlungsvorgänge technisch über die von HelalLife verwaltete Zahlungsdienstleisterintegration laufen, geschieht dies im Rahmen der Plattformintegration und der Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.

(3) Zahlungsflüsse, Verkäufe, Provisionen, Korrekturen und Auszahlungen werden elektronisch dokumentiert. Der Anbieter hat seine Abrechnungen regelmäßig zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Der Anbieter trägt die Verantwortung dafür, dass sein Zahlungskonto erreichbar, verifiziert und zur Auszahlung geeignet ist.

§ 38 Auszahlungen und Zurückbehaltungsrechte

(1) Auszahlungen an den Anbieter erfolgen grundsätzlich frühestens 15 Kalendertage nach erfolgreicher Zahlungsgutschrift beziehungsweise Kaufabschluss, sofern kein Widerruf, keine Retoure, keine Stornierung, kein Chargeback, keine offene Kundenbeschwerde, kein Liefer- oder Zustellrisiko und kein sonstiger Rückabwicklungs-, Compliance- oder Zahlungsdienstleisterfall vorliegt.

(2) HelalLife ist berechtigt, Auszahlungen über die 15-Tage-Frist hinaus zurückzuhalten, solange ein konkreter, dokumentierter Anlass besteht, insbesondere bei offenen Retouren, Widerrufen, Chargebacks, behördlichen Anordnungen, Kundenbeschwerden, Lieferproblemen, Steuerprüfungen, Zahlungsdienstleisterauflagen oder begründetem Betrugsverdacht. Die Zurückhaltung ist auf den durch den jeweiligen Vorgang gebundenen Betrag zu begrenzen und wird dem Anbieter auf Anfrage in Textform begründet. Handelt es sich um eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 lit. f, gilt § 16 Abs. 5 unmittelbar.

(3) Bei erhöhtem Risiko, insbesondere hoher Retourenquote, gehäuften Beschwerden, Lieferproblemen, Chargebacks, offenen Nachweisen, drohender Insolvenz, behördlichen Maßnahmen oder Zahlungsdienstleisterauflagen, kann HelalLife angemessene Sicherheitsreserven bilden.

(4) Auszahlungen erfolgen auf das hinterlegte und verifizierte Zahlungskonto. Verzögerungen aufgrund unvollständiger Daten, Zahlungsdienstleisterprüfungen, Bankfehlern oder Compliance-Prüfungen gehen nicht zu Lasten von HelalLife, soweit HelalLife diese nicht zu vertreten hat.

(5) Beträge aus vollständig rückabgewickelten Verkäufen begründen keinen endgültigen Provisionsanspruch von HelalLife; bereits gebuchte Provisionen können korrigiert werden, soweit der Rückabwicklungsgrund nicht vom Anbieter zu tragen ist und keine abweichende Vereinbarung besteht.

§ 39 Aufrechnung, Verrechnung und Rückforderung

(1) HelalLife darf Forderungen, Provisionen, Rückerstattungen, Chargebacks, Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen, Gebühren, Überzahlungen und sonstige offene Beträge mit Auszahlungsansprüchen oder künftigen Gutschriften des Anbieters verrechnen.

(2) Der Anbieter darf gegen Forderungen von HelalLife nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich nicht ausgeschlossen ist.

(4) Unberechtigte Auszahlungen oder Überzahlungen sind vom Anbieter unverzüglich zurückzuzahlen.

§ 40 Rechnungsstellung und Steuerpflichten

(1) HelalLife stellt dem Anbieter für eigene Entgelte elektronische Rechnungen zur Verfügung, soweit eine Rechnungstellung erforderlich ist.

(2) Der Anbieter ist für ordnungsgemäße Rechnungstellung gegenüber Endkunden verantwortlich, soweit gesetzlich erforderlich und nicht eine zulässige Plattform- oder Zahlungsdienstleisterlösung vereinbart ist.

(3) HelalLife kann steuerrelevante Informationen, Abrechnungsübersichten und Transaktionsdaten bereitstellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren steuerliche Behandlung beim Anbieter.

(4) Der Anbieter ist verpflichtet, steuerlich relevante Daten zu prüfen und Fehler unverzüglich mitzuteilen.

§ 41 Kein Mindestabsatz und keine Exklusivität

(1) HelalLife schuldet keinen Mindestabsatz, keine Mindestbesucherzahlen, keine Mindestumsätze, keine Mindestbestellungen und keine Mindestplatzierungen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht keine Exklusivität. Der Anbieter darf seine Produkte auch über andere Kanäle vertreiben.

(3) HelalLife kann eigene Produkte, Produkte verbundener Unternehmen oder Produkte anderer Anbieter auf der Plattform anbieten, soweit dies transparent und im Einklang mit anwendbaren Vorschriften erfolgt.

§ 42 Verfügbarkeit, Wartung und Funktionsänderungen

(1) HelalLife strebt eine angemessene technische Verfügbarkeit der Plattform an. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(2) Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsanpassungen, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von HelalLife, höhere Gewalt sowie Ausfälle von Drittanbietern, Zahlungsdienstleistern, Hostingdiensten, Netzbetreibern oder Schnittstellen können die Verfügbarkeit einschränken.

(3) HelalLife wird planbare Wartungsmaßnahmen nach Möglichkeit so durchführen, dass Beeinträchtigungen gering bleiben, und Anbieter in angemessenem Umfang informieren.

(4) Funktionen können geändert, erweitert, eingeschränkt oder eingestellt werden, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen und die wesentlichen Vertragspflichten gewahrt bleiben.

§ 43 Ranking und Sichtbarkeit

(1) Die Reihenfolge, Sichtbarkeit und Hervorhebung von Produkten, Kategorien oder Anbietern kann durch verschiedene Hauptparameter beeinflusst werden. HelalLife ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Rankingposition zu gewähren.

(2) Wesentliche Rankingparameter können insbesondere sein: Suchbegriff-Relevanz, Produktkategorie, Produktdatenqualität, Bildqualität, Preis, Verfügbarkeit, Lieferzeit, Versandbedingungen, Aktualität des Angebots, Kundenbewertungen, Retourenquote, Beschwerdequote, Verkaufshistorie, Conversion, Einhaltung von Plattformrichtlinien, Produktsicherheits- und Compliance-Status, Sortimentspassung, saisonale Relevanz, technische Qualität, Endkundennachfrage und gegebenenfalls bezahlte Werbung oder Kampagnenplatzierungen.

(3) Die relative Gewichtung der Parameter kann je nach Suchanfrage, Kategorie, Endgerät, Region, Kampagne, Verfügbarkeit, Sicherheitslage und technischer Entwicklung variieren.

(4) HelalLife muss keine Geschäftsgeheimnisse, Algorithmen, Quellcodes oder Details offenlegen, deren Offenlegung Manipulationen, Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen verursachen würde.

(5) Bezahlte Werbung oder Sonderplatzierungen können das Ranking oder die Sichtbarkeit beeinflussen, werden jedoch, soweit gesetzlich erforderlich, als Werbung oder hervorgehobene Platzierung kenntlich gemacht.

§ 44 Bezahlte Platzierungen und Marketingmaßnahmen

(1) HelalLife kann dem Anbieter kostenpflichtige oder kostenlose Marketing-, Werbe-, Rabatt-, Kampagnen- oder Platzierungsleistungen anbieten.

(2) Eine Teilnahme erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung oder nach den jeweils geltenden Kampagnenbedingungen.

(3) HelalLife kann Kampagnen nach sachlichen Kriterien auswählen, begrenzen oder ablehnen, insbesondere nach Sortimentspassung, Produktqualität, Verfügbarkeit, Compliance, Preis, Endkundeninteresse und technischer Umsetzbarkeit.

(4) Die Teilnahme an einer Kampagne begründet keinen Anspruch auf bestimmte Umsätze, Rankings, Besucherzahlen oder Verkäufe.

§ 45 Differenzierte Behandlung

(1) HelalLife kann eigene Produkte, Produkte verbundener Unternehmen, strategischer Partner oder anderer Anbieter anders darstellen oder behandeln, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist und gesetzliche Transparenzpflichten eingehalten werden.

(2) Differenzierungen können insbesondere beruhen auf Produktkategorie, Verfügbarkeit, Liefermodell, Qualitätsstandards, Preisaktionen, Kampagnen, Fulfillmentstatus, Compliance-Status, Kundenbewertungen, Retourenquote, technischen Daten, wirtschaftlichen Konditionen oder bezahlten Leistungen.

(3) Eine ungerechtfertigte Diskriminierung gleichartiger Anbieter in vergleichbaren Situationen ist nicht beabsichtigt. Beschwerden hierüber können über das interne Beschwerdesystem nach § 49 eingereicht werden.

§ 46 Datenzugang und Datennutzung

(1) Der Anbieter erhält über das Dashboard oder andere elektronische Wege Zugriff auf die für ihn verfügbaren Account-, Produkt-, Bestell-, Abrechnungs-, Retouren- und Kommunikationsdaten, soweit diese für die Vertragsdurchführung erforderlich sind und keine Rechte Dritter, Datenschutzvorgaben, Sicherheitsinteressen oder Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen.

(2) HelalLife darf Plattform-, Transaktions-, Produkt-, Nutzungs-, Kommunikations- und Abrechnungsdaten verwenden, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Support, Analyse, Ranking, Produktverbesserung, gesetzliche Pflichten, Rechtsverteidigung und Berichterstattung erforderlich ist.

(3) HelalLife darf Daten in anonymisierter oder aggregierter Form für Analysen, Statistiken, Qualitätssteuerung, Produktentwicklung, Investorenberichte, Nachhaltigkeitsberichte und geschäftliche Auswertungen nutzen.

(4) Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Daten anderer Anbieter, Geschäftsgeheimnisse von HelalLife, vollständige Algorithmusdaten, personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage oder interne Risikobewertungen.

§ 47 Vertrieb über andere Kanäle und Endkundenabwerbung

(1) Soweit nicht individuell und rechtlich zulässig anders vereinbart, beschränkt HelalLife den Anbieter nicht darin, seine Produkte über andere Vertriebskanäle zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten.

(2) Der Anbieter darf der Versandsendung an einen über die Plattform gewonnenen Endkunden eine eigene Visitenkarte mit Firma, Logo, Anschrift und Kontaktdaten beilegen.

(3) Unzulässig sind hingegen sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, Endkunden zur Umgehung der Plattform oder zum Direktkauf außerhalb der Plattform zu bewegen. Dazu zählen insbesondere:

  • Werbeflyer, Beilagen oder Aufkleber mit Direktshop-Link, Direktshop-Adresse oder Direktbestellaufforderung;
  • Rabattcodes, Gutscheine oder Sonderangebote für Folgekäufe außerhalb der Plattform;
  • Aufforderungen oder Anreize, Bewertungen außerhalb der Plattform abzugeben, insbesondere unter gleichzeitiger Auslassung der Plattform;
  • sonstige Inhalte oder Maßnahmen, die die Endkundenbeziehung gezielt von der Plattform auf den eigenen Direktvertrieb verlagern.

(4) Der Anbieter darf Plattformprozesse nicht umgehen, Bestellungen nicht außerhalb der Plattform verlagern und keine Kommunikationswege nutzen, um vereinbarte Provisionen zu vermeiden.

(5) Etwaige Sondervereinbarungen zu Exklusivität, Preisparität, Mindestpreisen, Kampagnenpreisen oder Vertriebskanälen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und gelten nur im rechtlich zulässigen Umfang.

§ 48 Zusätzliche Vertriebskanäle, Affiliate- und Partnerprogramme

(1) HelalLife kann Produkte des Anbieters über zusätzliche digitale Kanäle, Partnerseiten, Affiliateprogramme, soziale Medien, Newsletter, Werbenetzwerke, Suchmaschinen, Preisvergleichsdienste oder verbundene Dienste bewerben oder sichtbar machen, soweit dies für Plattformbetrieb und Vermarktung zweckmäßig ist.

(2) Der Anbieter räumt HelalLife die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Produktdaten und Inhalten nach diesen AGB ein.

(3) Soweit zusätzliche Kosten, besondere Provisionen oder spezielle Bedingungen entstehen, gelten diese nur, wenn sie gesondert vereinbart wurden oder aus den Kampagnenbedingungen hervorgehen.

§ 49 Internes Beschwerdemanagement für Anbieter

(1) Anbieter können Beschwerden zu technischen Problemen, Plattformmaßnahmen, Einschränkungen, Sperrungen, Ranking- und Sichtbarkeitsfragen, Abrechnungen, vermuteten Verstößen gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Plattformpflichten über die von HelalLife bereitgestellten Kontaktwege einreichen.

(2) Beschwerden sind unter Angabe des betroffenen Accounts, Produkts, Vorgangs, Zeitpunkts und einer nachvollziehbaren Begründung einzureichen.

(3) HelalLife prüft Beschwerden nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung gleichartiger Fälle und Verhältnismäßigkeit. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Bedeutung, Komplexität, Dringlichkeit, erforderlichen Nachweisen und Beteiligung Dritter.

(4) HelalLife teilt dem Anbieter das Ergebnis in verständlicher Form mit. Soweit erforderlich, können Maßnahmen korrigiert, aufgehoben, angepasst oder bestätigt werden.

(5) Das Beschwerdesystem ist für Anbieter unentgeltlich, soweit keine missbräuchliche, offensichtlich unbegründete oder massenhaft automatisierte Nutzung vorliegt.

(6) Für den Widerspruch gegen eine konkrete Maßnahme nach § 16 Abs. 1 gilt vorrangig das Verfahren nach § 16 Abs. 8.

(7) HelalLife stellt dieses Beschwerdesystem freiwillig bereit. Als Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG ist HelalLife nach Art. 11 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 sowie nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2022/2065 von den entsprechenden gesetzlichen Pflichten ausgenommen.

§ 50 Einvernehmliche Streitbeilegung

(1) Die Parteien werden bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Plattform zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung über das interne Beschwerde- und Eskalationsverfahren nach § 49 zu finden.

(2) Die Parteien können im Einzelfall eine geeignete neutrale Mediationsperson oder Mediationsstelle vereinbaren. HelalLife ist als Kleinstunternehmen nach Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 nicht verpflichtet, im Voraus Mediatoren zu benennen, ist einer Mediation im Einzelfall gegenüber jedoch aufgeschlossen.

(3) Die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt. Eine Mediation ist nur verpflichtend, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren oder zwingendes Recht dies vorsieht.

§ 51 Ethische Grundsätze und Wertekodex

(1) HelalLife versteht sich als Plattform, die rechtskonforme, faire, transparente, ethische und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken fördert. Die Standards von OneCircle beruhen auf menschlichen Grundsätzen und sind nicht religiös begründet.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, Menschenwürde, geltendes Recht, faire Arbeitsbedingungen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Antidiskriminierung, Korruptionsprävention, Umweltverantwortung und Produktsicherheit zu achten.

(3) Die Einhaltung dieser Grundsätze ist wesentliche Grundlage der Zusammenarbeit. Die Inhalte der Verpflichtungserklärung für OneCircle gelten als verbindlicher Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich, im zumutbaren Umfang auf entsprechende Standards in seiner Liefer- und Produktionskette hinzuwirken.

§ 52 Menschenrechte, Lieferkette und Konfliktmaterialien

(1) Der Anbieter achtet in seiner Liefer- und Wertschöpfungskette auf die Einhaltung grundlegender Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards.

(2) Soweit der Anbieter gesetzlichen Lieferkettensorgfaltspflichten unterliegt, erfüllt er diese eigenständig.

(3) Der Anbieter bemüht sich im wirtschaftlich und technisch zumutbaren Umfang, Rohstoffe und Materialien aus Quellen zu vermeiden, deren Gewinnung mit Menschenrechtsverletzungen, Finanzierung bewaffneter Gruppen oder schweren Umweltverstößen verbunden ist.

(4) HelalLife kann hierzu angemessene Selbstauskünfte, Nachweise oder Stellungnahmen verlangen.

§ 53 Integrität, Transparenz und Compliance

(1) Der Anbieter macht gegenüber HelalLife und Endkunden wahrheitsgemäße, vollständige und nicht irreführende Angaben über Produkte, Herkunft, Produktionsorte, Zertifizierungen, Geschäftspartner und Compliance-Lage.

(2) Der Anbieter darf keine Bestechung, Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit oder sonstige rechtswidrige Geschäftspraktiken fördern oder dulden.

(3) Verschleierte, unrichtige oder manipulierte Angaben gelten als schwerwiegende Pflichtverletzung.

(4) HelalLife kann bei begründeten Anhaltspunkten für Verstöße Nachweise verlangen, Produkte sperren, Auszahlungen zurückhalten, Behörden informieren oder den Vertrag kündigen, soweit dies verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. § 16 bleibt unberührt.

§ 54 Hinweis- und Beschwerdemanagement

(1) HelalLife kann vertrauliche Hinweis- und Beschwerdekanäle für ethische, rechtliche, produktsicherheitsbezogene oder compliance-relevante Hinweise unterhalten. Für Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten und unsicheren Produkten gilt vorrangig das Verfahren nach § 22 Abs. 2.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Hinweisen mitzuwirken, sachliche Stellungnahmen abzugeben und erforderliche Unterlagen bereitzustellen.

(3) HelalLife prüft Hinweise objektiv und verhältnismäßig. Vorläufige Maßnahmen können ergriffen werden, wenn dies zur Risikominimierung erforderlich ist.

(4) Vorsätzlich falsche Anschuldigungen, Behinderung von Prüfungen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber sind untersagt.

§ 55 Maßnahmen bei ethischen oder Compliance-Verstößen

(1) Bei Verstößen gegen ethische, menschenrechtliche, rechtliche oder Compliance-Vorgaben kann HelalLife je nach Schwere Verwarnungen, Nachweispflichten, Produktentfernungen, Funktionseinschränkungen, temporäre Sperrungen, Auszahlungssperren oder Kündigungen aussprechen. Für Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 gelten die dortigen Verfahrens- und Begründungsregeln.

(2) HelalLife wird Maßnahmen verhältnismäßig gestalten und berechtigte Interessen des Anbieters berücksichtigen, soweit gesetzliche oder sicherheitsrelevante Gründe nicht entgegenstehen.

(3) Eine Maßnahme wegen eines vom Anbieter zu vertretenden Verstoßes begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz, Fortführung, Wiederaufnahme oder Entschädigung, soweit gesetzlich zulässig.

(4) HelalLife kann anonymisierte oder aggregierte Informationen zu Integrität, Nachhaltigkeit oder Compliance in Berichten verwenden. Eine namentliche öffentliche Darstellung erfolgt nur, soweit gesetzlich erlaubt, erforderlich und verhältnismäßig.

§ 56 Technische Störungen und Systemausfälle

(1) HelalLife wird angemessene Maßnahmen treffen, um technische Störungen zu vermeiden und im Störungsfall im Rahmen des Zumutbaren zu beheben.

(2) Der Anbieter hat Störungen, Fehler, Sicherheitsprobleme oder Datenabweichungen unverzüglich an den Support zu melden und bei der Eingrenzung mitzuwirken.

(3) HelalLife haftet für technische Störungen nur nach den Haftungsregelungen dieser AGB.

(4) Bei erheblichen Störungen kann HelalLife Funktionen vorübergehend deaktivieren, Bestellungen pausieren, Wartungen durchführen oder Notfallmaßnahmen ergreifen.

§ 57 Account-Sicherheit und Missbrauchsschutz

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, sichere Passwörter zu verwenden, Zugangsdaten geheim zu halten, Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen, soweit verfügbar, und Zugriffe intern auf berechtigte Personen zu beschränken.

(2) Der Anbieter haftet für alle Handlungen über seinen Account, soweit er den Zugriff zu vertreten hat.

(3) Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff, Datenabfluss, Malware, Phishing oder sonstigen Missbrauch hat der Anbieter HelalLife unverzüglich zu informieren.

(4) HelalLife kann Accounts oder Funktionen aus Sicherheitsgründen vorübergehend sperren, wenn ein Missbrauchs- oder Sicherheitsrisiko besteht.

§ 58 Datensicherung und Wiederherstellung

(1) HelalLife trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Plattformdaten.

(2) Der Anbieter bleibt verpflichtet, eigene Produkt-, Steuer-, Kunden-, Liefer-, Rechnungs- und Abrechnungsdaten in eigener Verantwortung zu sichern, soweit er diese für seine Geschäfts- oder Nachweispflichten benötigt.

(3) Eine absolute Datensicherheit oder lückenlose Wiederherstellung wird nicht garantiert.

(4) Bei Wiederherstellungsmaßnahmen hat der Anbieter erforderliche Informationen, Nachweise und Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

§ 59 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Pandemien, Streik, Aussperrung, staatliche Maßnahmen, Energie-, Telekommunikations- oder Internetausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle wesentlicher Dienstleister oder Zahlungsinfrastrukturen.

(2) Für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung sind die betroffenen Parteien von ihren Leistungspflichten befreit, soweit sie die Beeinträchtigung nicht zu vertreten haben.

(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(4) Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 60 Haftung von HelalLife

(1) HelalLife haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HelalLife nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Reputationsschäden, Umsatzverluste oder Schäden aus Plattformunterbrechungen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von HelalLife.

(5) Soweit im Händlervertrag eine Haftungshöchstgrenze vereinbart ist, gilt diese zusätzlich im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 61 Keine Verantwortung für Anbieterprodukte und Endkundenverträge

(1) HelalLife übernimmt keine Gewähr für Produkte, Lieferungen, Produktinformationen, Anbieterangaben, Endkundenverträge, Steuerbehandlung, Verbraucherinformationen oder sonstige Leistungen des Anbieters.

(2) HelalLife haftet nicht für Nichtlieferung, mangelhafte Lieferung, verspätete Lieferung, fehlerhafte Produktdaten, rechtswidrige Werbung, Kennzeichnungsverstöße, fehlende Genehmigungen, Produktsicherheitsmängel oder sonstige Pflichtverletzungen des Anbieters.

(3) Freigaben, Stichproben, Plausibilitätsprüfungen, Registerabgleiche oder redaktionelle Bearbeitungen durch HelalLife begründen keine Übernahme der Verantwortung des Anbieters.

§ 62 Haftung und Freistellung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet gegenüber HelalLife für alle Schäden, Kosten, Ansprüche, Bußgelder, Rückabwicklungen, Rechtsverteidigungskosten und sonstigen Nachteile, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten entstehen.

(2) Dies gilt insbesondere bei fehlerhaften Produktinformationen, Kennzeichnungsverstößen, fehlenden oder unrichtigen Registrierungen nach § 10 Abs. 3, irreführender Werbung, Rechtsverletzungen Dritter, Datenschutzverstößen, Steuerverstößen, Produktsicherheitsmängeln, Nichtlieferung, mangelhafter Lieferung, Widerrufs- oder Gewährleistungsfehlern, Chargebacks, Rückrufen oder Verstößen gegen Zahlungsdienstleisterbedingungen.

(3) Der Anbieter stellt HelalLife auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Umständen beruhen, die der Anbieter zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) HelalLife wird den Anbieter über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben, soweit dies möglich und zumutbar ist.

§ 63 Produkthaftung, Rückrufe und behördliche Maßnahmen

(1) Der Anbieter trägt die Verantwortung für Produkthaftungs-, Gewährleistungs-, Sicherheits-, Rückruf- und Marktüberwachungspflichten im Zusammenhang mit seinen Produkten.

(2) Der Anbieter hat HelalLife unverzüglich über relevante Risiken, behördliche Verfahren, Warnungen, Rückrufe, Produkthaftungsansprüche oder Sicherheitsmeldungen zu informieren.

(3) Der Anbieter trägt alle angemessenen Kosten, die HelalLife durch von ihm zu vertretende Rückrufe, Warnhinweise, Endkundeninformationen, Behördenmitteilungen, Sperrungen, Prüfungen oder Rechtsverteidigung entstehen.

(4) HelalLife darf zur Gefahrenabwehr und Erfüllung gesetzlicher Pflichten auch ohne vorherige Zustimmung des Anbieters erforderliche Sofortmaßnahmen ergreifen. Hierzu zählt insbesondere die Information betroffener Endkunden bei Sicherheitswarnungen und Rückrufen nach § 22 Abs. 7.

§ 64 Datenschutz- und Sicherheitsvorfälle

(1) Die Parteien informieren sich unverzüglich über Datenschutz- oder Sicherheitsvorfälle, soweit Daten, Systeme, Rechte oder Pflichten der jeweils anderen Partei betroffen sein können.

(2) Der Anbieter haftet für Schäden, Bußgelder, Ansprüche und Kosten, die HelalLife aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden Datenschutz- oder Sicherheitsverstoßes entstehen.

(3) Der Anbieter hat HelalLife bei Meldungen an Aufsichtsbehörden, Betroffene, Zahlungsdienstleister oder sonstige Stellen angemessen zu unterstützen, soweit der Vorfall aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

§ 65 Datenschutzrechtliche Rollen

(1) HelalLife und der Anbieter halten jeweils die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, ein.

(2) HelalLife ist eigenständige Verantwortliche für die Plattformverarbeitung gegenüber Endkunden, insbesondere Bestellannahme, Accountverwaltung, Plattformbetrieb, Zahlungsintegration, Sicherheitsprotokolle, Abrechnung, Support, Missbrauchsprävention und gesetzliche Plattformpflichten.

(3) Der Anbieter ist eigenständiger Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die er im Rahmen seiner eigenen Geschäftsprozesse, Lieferung, Kundenbetreuung, Gewährleistung, Rechnungstellung und steuerlichen Pflichten verarbeitet.

§ 66 Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

(1) Soweit HelalLife im Rahmen einzelner Plattformfunktionen personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Anbieters verarbeitet, schließen die Parteien hiermit eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten als verbindliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

(2) Gegenstand und Dauer: Die Verarbeitung umfasst die zur Plattformnutzung erforderlichen technischen Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten von Endkunden, soweit der Anbieter datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist. Die Verarbeitung dauert für die Dauer des Vertragsverhältnisses und endet mit dessen Beendigung, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

(3) Art und Zweck: Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Bereitstellung der Plattformfunktionen, der Bestellabwicklung, der Kommunikationsvermittlung, der Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister, der Retourenabwicklung sowie der dazugehörigen technischen und organisatorischen Unterstützung.

(4) Art der Daten und Kategorien Betroffener: Verarbeitet werden insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten, Lieferadressen, Bestelldaten, Kommunikationsinhalte, Retouren- und Zahlungsdaten von Endkunden des Anbieters.

(5) Pflichten von HelalLife: HelalLife verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Anbieters, sofern nicht eine zwingende gesetzliche Verpflichtung etwas anderes vorschreibt. HelalLife gewährleistet die Vertraulichkeit der mit der Verarbeitung befassten Personen, trifft erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und unterstützt den Anbieter bei der Wahrnehmung der Betroffenenrechte sowie bei datenschutzrechtlichen Pflichten gemäß Art. 32 bis 36 DSGVO im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten.

(6) Unterauftragsverarbeiter: Der Anbieter erteilt HelalLife eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, insbesondere Hosting-, IT-, Sicherheits-, Support- und Compliance-Dienstleistern. HelalLife stellt sicher, dass diese Unterauftragsverarbeiter den Datenschutzpflichten in vergleichbarem Umfang unterliegen. HelalLife informiert den Anbieter über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger; der Anbieter kann gegen die Änderung innerhalb angemessener Frist Einspruch erheben.

(7) Drittländer: Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere durch einen Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder eine andere zulässige Übermittlungsgrundlage.

(8) Kontrollrechte: Der Anbieter ist berechtigt, sich vor Beginn und während der Verarbeitung von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen, vorrangig durch Vorlage geeigneter Nachweise. Vor-Ort-Kontrollen erfordern eine angemessene Vorankündigung und dürfen den Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

(9) Nach Vertragsende: Nach Beendigung des Auftrags löscht oder anonymisiert HelalLife die im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiteten personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch des Anbieters werden die Daten zuvor in einem gängigen elektronischen Format herausgegeben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

§ 67 Verarbeitung im Rahmen der Plattformnutzung

(1) HelalLife verarbeitet Anbieter- und Nutzungsdaten zur Durchführung des Vertrags, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Wahrung berechtigter Interessen, Zahlungsabwicklung, Sicherheitsgewährleistung, Analyse, Support und Weiterentwicklung der Plattform.

(2) Verarbeitet werden insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten, Identitäts- und Verifikationsdaten, Registrierungs- und Compliance-Daten nach § 10 Abs. 3, Zugangsdaten, Logdaten, Produktdaten, Transaktionsdaten, Abrechnungsdaten, Kommunikationsdaten und Retourendaten.

(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung, gesetzlichen Erfüllung, Rechtsverteidigung, Sicherheit, Behördenkommunikation oder mit Einwilligung erforderlich ist. Im Rahmen des Stripe-Onboardings übermittelt HelalLife keine Anbieterdaten direkt an den Zahlungsdienstleister; sämtliche Angaben werden vom Anbieter selbst beim Zahlungsdienstleister hinterlegt.

(4) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung für Händler.

§ 68 Verarbeitung von Endkundendaten durch den Anbieter

(1) Der Anbieter darf personenbezogene Daten von Endkunden nur verwenden, soweit dies zur Erfüllung des Endkundenvertrags, Lieferung, Gewährleistung, Rückabwicklung, Kundenservice, Rechnungstellung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(2) Eine Nutzung zu eigenen Marketingzwecken, Profilbildung oder Weitergabe an Dritte ist ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder Einwilligung untersagt.

(3) Der Anbieter hat Endkunden über seine Datenverarbeitung transparent zu informieren und Betroffenenrechte eigenständig zu erfüllen, soweit er Verantwortlicher ist.

(4) HelalLife haftet nicht für Datenschutzverstöße des Anbieters im Verhältnis zu Endkunden.

§ 69 Informationssicherheit und technische Maßnahmen

(1) HelalLife trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik und Art. 32 DSGVO.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, insbesondere Zugriffskontrollen, Passwortschutz, Berechtigungskonzepte, Datensicherung, Malware-Schutz und sichere Kommunikationswege.

(3) Die Parteien unterstützen sich angemessen bei Sicherheitsvorfällen, Auskunftsersuchen und behördlichen Verfahren.

§ 70 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

(2) Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, wirtschaftliche Daten, technische Informationen, Plattformprozesse, Konditionen, Provisionsmodelle, Kundenlisten, Marketingstrategien, Zugangsdaten und nicht öffentliche Produkt- oder Unternehmensinformationen.

(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort. Geschäftsgeheimnisse sind so lange vertraulich zu behandeln, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.

§ 71 Datenlöschung, Rückgabe und Aufbewahrung

(1) Nach Vertragsende löscht oder anonymisiert HelalLife personenbezogene Daten des Anbieters, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Speicherfristen, steuerlichen Pflichten, Rechtsverteidigungsinteressen, offene Abwicklungen oder sonstige rechtmäßige Gründe entgegenstehen.

(2) Der Anbieter kann bis Vertragsende die Übertragung bestimmter verfügbarer Daten in einem gängigen elektronischen Format verlangen, soweit dies technisch möglich, zumutbar und rechtlich zulässig ist.

(3) Endkundendaten, die der Anbieter in eigener Verantwortung verarbeitet, sind von ihm nach Wegfall des Verarbeitungszwecks und Ablauf gesetzlicher Fristen eigenständig zu löschen.

(4) HelalLife darf Produkt-, Händler-, Transaktions- und Kommunikationsinformationen auch nach Vertragsende aufbewahren, soweit dies zur Abwicklung, Dokumentation, Beweissicherung, Rechtsverteidigung, Behördenkommunikation oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Die Dokumentation der Compliance-Prüfung nach § 10 Abs. 4 wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses zuzüglich drei Jahre aufbewahrt. Für die Dokumentation von Maßnahmen nach § 16 gilt § 16 Abs. 10.

§ 72 Vertragsbeginn und Laufzeit

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Händlervertrags, elektronischer Annahme, Freischaltung des Accounts oder erstmaliger Nutzung des Accounts unter Einbeziehung dieser AGB.

(2) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit im Händlervertrag nichts anderes vereinbart ist.

(3) Test-, Pilot-, Beta- oder Sonderphasen können gesonderten Laufzeiten und Bedingungen unterliegen.

§ 73 Ordentliche Kündigung

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende in Textform kündigen, soweit im Händlervertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

(2) Kündigt HelalLife den gesamten Dienst gegenüber dem Anbieter, erhält der Anbieter, soweit gesetzlich erforderlich, mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamwerden der Kündigung eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger. § 16 Abs. 5 bleibt unberührt.

(3) Die Frist gilt nicht, soweit HelalLife aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen, zwingender Zahlungsdienstleisteranforderungen, wiederholter schwerwiegender Verstöße oder sonstiger gesetzlich zulässiger Gründe zur sofortigen oder kurzfristigeren Beendigung berechtigt ist.

(4) Die Kündigung berührt laufende Bestellungen, Rückabwicklungen, Zahlungsansprüche, Freistellungen, Datenschutz-, Vertraulichkeits-, Steuer-, Aufbewahrungs- und Rechtsverteidigungspflichten nicht.

§ 74 Außerordentliche Kündigung

(1) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund für HelalLife liegt insbesondere vor bei wesentlichen oder wiederholten Vertragsverstößen, falschen Angaben, fehlender Verifikation, fehlenden oder entzogenen gesetzlich erforderlichen Registrierungen, Rechtsverstößen, Produktsicherheitsrisiken, schweren Kundenbeschwerden, Nichtlieferung, Zahlungs- oder Steuerverstößen, Datenschutzverstößen, Missbrauch der Plattform, Betrugsverdacht, Insolvenz, Zahlungsdienstleisterablehnung, behördlichen Maßnahmen, Sanktions- oder Compliance-Risiken oder schwerwiegenden ethischen Verstößen.

(3) Soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung gesetzlich erforderlich oder zumutbar ist, erfolgt sie vor Kündigung. Sie ist entbehrlich, wenn sofortiges Handeln erforderlich ist oder eine Fortsetzung unzumutbar wäre.

(4) HelalLife informiert den Anbieter, soweit gesetzlich erforderlich, über die Gründe der Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger. § 16 Abs. 5 bleibt unberührt.

§ 75 Sperrung und Deaktivierung

(1) Eine Sperrung oder Einschränkung nach § 16 gilt nicht automatisch als Kündigung, kann aber zur Kündigung führen, wenn der Grund nicht beseitigt wird oder eine Fortführung unzumutbar ist.

(2) Die Sperrung kann sich auf einzelne Produkte, Kategorien, Funktionen, Kommunikationswege, Auszahlungen oder den gesamten Account beziehen.

(3) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist und eine Wiederaufnahme rechtlich, technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.

(4) Während einer Sperrung bleibt der Anbieter zur Erfüllung laufender Pflichten, offener Bestellungen, Retouren, Gewährleistungsfälle, Mitwirkung und Zahlung verpflichtet.

§ 76 Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Nach Vertragsende wird der Account deaktiviert oder in einen Abwicklungsmodus versetzt. Neue Produkte dürfen nicht eingestellt und neue Bestellungen nicht angenommen werden, soweit HelalLife nichts anderes zulässt.

(2) Laufende Bestellungen, Retouren, Gewährleistungsfälle, Rückerstattungen, Chargebacks, Auszahlungen, Abrechnungen, Steuer- und Meldepflichten sind vollständig abzuwickeln.

(3) HelalLife darf bis zur vollständigen Klärung und Abwicklung offener Vorgänge Auszahlungen zurückhalten und erforderliche Daten, Kommunikationswege und Systemzugänge temporär aufrechterhalten.

(4) Eine erneute Registrierung unter anderer Identität ist untersagt, wenn der Ausschluss auf wesentlichen Pflichtverletzungen, Rechtsverstößen oder Sicherheitsgründen beruhte.

§ 77 Rückgabe und Löschung von Materialien

(1) Vom jeweils anderen Vertragspartner bereitgestellte vertrauliche Unterlagen, Logos, Marken, Zugangsdaten, Dokumentationen, Marketingunterlagen und Materialien sind nach Vertragsende auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(2) Der Anbieter darf nach Vertragsende keine Bezeichnungen, Logos, Marken oder Hinweise verwenden, die eine fortbestehende Partnerschaft, Zulassung oder Empfehlung durch HelalLife nahelegen.

(3) Rechte zur Verwendung von Anbieterinhalten nach Vertragsende bleiben in dem in diesen AGB geregelten Umfang bestehen.

§ 78 Nachwirkende Pflichten

(1) Pflichten zu Vertraulichkeit, Datenschutz, Freistellung, Haftung, Rückabwicklung, Gewährleistung, Produktsicherheit, Steuerdaten, Aufbewahrung, Rechtsverteidigung und Mitwirkung gelten über Vertragsende hinaus fort, soweit ihr Zweck dies erfordert.

(2) Offene Ansprüche werden mit Vertragsende nicht fällig gestellt, soweit sie noch nicht abrechenbar sind; gesetzliche und vertragliche Fälligkeiten bleiben maßgeblich.

(3) Die Parteien arbeiten auch nach Vertragsende in angemessenem Umfang zusammen, soweit dies für Rückabwicklung, Behördenverfahren, Rechtsverteidigung oder Kundenansprüche erforderlich ist.

§ 79 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen HelalLife und dem Anbieter gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HelalLife in Deutschland.

(3) HelalLife ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz oder an der Niederlassung des Anbieters oder vor anderen gesetzlich zuständigen Gerichten geltend zu machen.

(4) Zwingende verbraucherschutz-, datenschutz-, plattform-, produkt- oder steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 80 Abtretung und Vertragsübernahme

(1) Der Anbieter darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von HelalLife in Textform abtreten, übertragen oder von Dritten erfüllen lassen.

(2) HelalLife darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Erwerber des Plattformgeschäfts übertragen, soweit berechtigte Interessen des Anbieters nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

(3) HelalLife darf Forderungen gegen den Anbieter an Dritte abtreten.

§ 81 Textform, Salvatorische Klausel und Auslegung

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt im kaufmännischen Verkehr eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

(4) Überschriften dienen der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht.

§ 82 Sprache, Abrufbarkeit und Inkrafttreten

(1) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

(2) Diese AGB werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Plattform oder im Händlerbereich abrufbar gehalten.

(3) Der Anbieter bestätigt durch Vertragsschluss, elektronische Zustimmung, Freischaltung oder Nutzung des Accounts, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

(4) Diese Fassung tritt mit Veröffentlichung beziehungsweise Einbeziehung in Kraft. Version 1.3 – Stand: August 2026. Sie ersetzt die Version 1.2.

Anbieterangaben

HelalLife UG (haftungsbeschränkt)
Schlesierstr. 3
92421 Schwandorf
Deutschland

Geschäftsführer: Baris Mert Colak
AG Straubing, HRB-Nr. 13760
USt-IdNr.: DE458288564

Telefon: 09426-8490568
E-Mail: info@helallife.de