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Gesetzlich geregeltVerpackung & Entsorgung

Recycling-Code

Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien nach der Entscheidung 97/129/EG

Freiwillige Nummer mit Abkürzung auf Verpackungen. Sie zeigt, aus welchem Material die Verpackung besteht.

Wer vergibt es?
Niemand. Hersteller können ihre Verpackungen freiwillig damit kennzeichnen. Nummern und Abkürzungen legt die Entscheidung 97/129/EG der EU-Kommission fest.
Wer prüft?
Der Hersteller bringt den Code freiwillig und in eigener Verantwortung an. Eine Stelle, die den Code vergibt oder vorab prüft, sieht die Entscheidung nicht vor.
Seit wann?
1997
Was deckt es ab?
  • Kunststoffe haben die Nummern 1 bis 19, zum Beispiel 1 für PET, 5 für PP und 6 für PS
  • Papier und Pappe haben 20 bis 39, Metalle 40 bis 49, zum Beispiel 41 für Aluminium
  • Holz und Kork haben 50 bis 59, Textilien 60 bis 69
  • Verbundstoffe aus mehreren Materialien haben Nummern ab 80, etwa 80 für Papier und Pappe mit Metallen
Was sagt es nicht?
Der Code nennt nur das Material einer Verpackung. Laut Verbraucherzentrale ist er für deutsche Sortieranlagen inzwischen weniger wichtig, weil sie das Material zum Beispiel mit Infrarot erkennen.
Woran erkennst du es?
Drei Pfeile, die ein Dreieck bilden, mit einer Nummer in der Mitte. Darunter steht oft die Abkürzung des Materials, etwa PET oder PAP.

Quelle: Entscheidung 97/129/EG der EU-Kommission vom 28.01.1997, Verbraucherzentrale, Stand 20.10.2025. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.