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PflichtkennzeichenVerpackung & Entsorgung

Einwegpfand-Logo

Pfandlogo der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH

Kennzeichnet Einwegflaschen und Dosen, für die es bei der Rückgabe 25 Cent Pfand gibt.

Wer vergibt es?
Die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH in Berlin, gegründet im Juni 2005 und zu gleichen Teilen mit Handel und Industrie besetzt. Sie legt die Regeln für die Kennzeichnung fest. Das Logo bringen die Getränkehersteller und Importeure an, die am System teilnehmen. Die Pflicht zu Pfand und Kennzeichnung steht seit dem 12.08.2026 in Paragraf 46 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes.
Wer prüft?
Rücknahmeautomaten und Zählzentren lesen bei jeder Rückgabe die Artikelnummer aus und gleichen sie mit der Stammdatenbank der DPG ab. Bei Problemen mit der Rücknahme im Handel sind die unteren Abfallbehörden zuständig.
Was deckt es ab?
  • Mindestens 25 Cent Pfand je Verpackung, egal wie groß sie ist und was sie enthält
  • Gilt für Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff und für Dosen mit 0,1 bis 3 Litern Füllmenge
  • Rückgabe in Läden, die Einweg aus demselben Material verkaufen, Marke und Form spielen keine Rolle
  • Das Logo muss dauerhaft, deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Verpackung stehen
  • Getränkekartons, Schlauchbeutel und Standbodenbeutel sind vom Pfand ausgenommen
Was sagt es nicht?
Das Logo steht für Einweg. Die Verpackung wird nach der Rückgabe nicht wieder befüllt, sondern zerstört und verwertet.
Woran erkennst du es?
Die Kennzeichnung besteht aus der DPG-Markierung in einer eigenen Farbe und einer Artikelnummer mit Strichcode, die nur für den deutschen Markt gilt. Im Laden muss zusätzlich der Hinweis „EINWEG“ zu sehen sein.
Offizielle Seite
dpg-pfandsystem.de

Quelle: Paragraf 46 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, Angaben der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH, Verbraucherzentrale. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.