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PflichtkennzeichenKleidung & Textil

Textilkennzeichnung

Faserangabe nach der EU-Textilkennzeichnungsverordnung

Pflichtangabe auf Textilien: aus welchen Fasern das Produkt besteht, mit Anteilen in Prozent.

Wer vergibt es?
Niemand. Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 schreibt die Angabe für Textilien vor, die für den Verkauf an Verbraucher bestimmt sind.
Wer prüft?
Die nationalen Behörden können die Angaben an jeder Stelle des Handels kontrollieren, zum Beispiel beim Zoll, in Lagern und in Geschäften.
Was deckt es ab?
  • Gilt für Produkte, die zu mindestens 80 Prozent ihres Gewichts aus Textilfasern bestehen
  • Alle Fasern stehen mit ihrem Anteil in Prozent auf dem Etikett, in absteigender Reihenfolge
  • Erlaubt sind nur die Faserbezeichnungen aus dem Anhang der Verordnung
  • „100 %“, „rein“ oder „ganz“ darf nur stehen, wenn das Produkt aus einer einzigen Faser besteht
  • Teile tierischen Ursprungs, die keine Textilfasern sind, müssen erkennbar angegeben sein
Was sagt es nicht?
Die Verordnung regelt nur die Fasern. Größe, Herkunftsland und Pflegehinweise schreibt sie nicht vor.
Woran erkennst du es?
Ein Etikett, das fest am Produkt angebracht ist, zum Beispiel eingenäht. Darauf stehen die Fasern mit Prozentangaben in der Amtssprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.
Offizielle Seite
europa.eu

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, EU-Portal Your Europe (Stand 13.07.2026), EU-Kommission. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.