Nicht für Kinder unter 3 Jahren
Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ nach der EU-Spielzeugrichtlinie
Pflichthinweis auf Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gefährlich sein könnte.
- Wer vergibt es?
- Niemand. Der Hersteller bringt den Warnhinweis selbst an, wenn sein Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte.
- Wer prüft?
- Der Hersteller entscheidet in eigener Verantwortung. Er muss den Hinweis auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten Etikett oder der Verpackung anbringen, gut sichtbar und leicht lesbar.
- Was deckt es ab?
- Pflicht für Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte
- Erlaubt sind ein Bildzeichen oder der Satz „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“
- Dazu gehört ein kurzer Hinweis auf die Gefahr, er darf auch in der Gebrauchsanleitung stehen
- Warnhinweise beginnen mit dem Wort „Achtung“ und sind auf Deutsch abgefasst
- Der Hinweis muss vor dem Kauf erkennbar sein, auch beim Kauf im Internet
- Was sagt es nicht?
- Der Hinweis warnt vor einer Gefahr für Kinder unter drei Jahren. Er sagt nicht, ab welchem Alter ein Spielzeug sinnvoll ist.
- Woran erkennst du es?
- Entweder das Bildzeichen aus Anhang V der Spielzeugrichtlinie oder der ausgeschriebene Satz. Davor steht das Wort „Achtung“, dazu kommt ein kurzer Hinweis auf die Gefahr.
- Offizielle Seite
- single-market-economy.ec.europa.eu
Quelle: Richtlinie 2009/48/EG Anhang V, Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz § 11, EU-Kommission. Stand 09.10.2026.
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