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PflichtkennzeichenKinder & Spielzeug

Nicht für Kinder unter 3 Jahren

Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ nach der EU-Spielzeugrichtlinie

Pflichthinweis auf Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gefährlich sein könnte.

Wer vergibt es?
Niemand. Der Hersteller bringt den Warnhinweis selbst an, wenn sein Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte.
Wer prüft?
Der Hersteller entscheidet in eigener Verantwortung. Er muss den Hinweis auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten Etikett oder der Verpackung anbringen, gut sichtbar und leicht lesbar.
Was deckt es ab?
  • Pflicht für Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte
  • Erlaubt sind ein Bildzeichen oder der Satz „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“
  • Dazu gehört ein kurzer Hinweis auf die Gefahr, er darf auch in der Gebrauchsanleitung stehen
  • Warnhinweise beginnen mit dem Wort „Achtung“ und sind auf Deutsch abgefasst
  • Der Hinweis muss vor dem Kauf erkennbar sein, auch beim Kauf im Internet
Was sagt es nicht?
Der Hinweis warnt vor einer Gefahr für Kinder unter drei Jahren. Er sagt nicht, ab welchem Alter ein Spielzeug sinnvoll ist.
Woran erkennst du es?
Entweder das Bildzeichen aus Anhang V der Spielzeugrichtlinie oder der ausgeschriebene Satz. Davor steht das Wort „Achtung“, dazu kommt ein kurzer Hinweis auf die Gefahr.

Quelle: Richtlinie 2009/48/EG Anhang V, Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz § 11, EU-Kommission. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.