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PflichtkennzeichenLebensmittel

Identitätskennzeichen

Pflichtzeichen auf verpackten tierischen Lebensmitteln. Es nennt den Betrieb, der zuletzt verarbeitet hat.

Wer vergibt es?
Niemand. Der Betrieb bringt das Zeichen selbst an. Das darf er nur, wenn die zuständige Behörde ihn zugelassen und ihm eine Zulassungsnummer gegeben hat.
Wer prüft?
Die Zulassung erteilt die zuständige Behörde, in Bayern zum Beispiel nach einer Besichtigung des Betriebs. Die Lebensmittelüberwachung kann Produkte über das Zeichen bis zum Betrieb zurückverfolgen.
Seit wann?
2006
Was deckt es ab?
  • Pflicht für tierische Lebensmittel aus zugelassenen Betrieben, etwa Fleisch, Milch und Produkte aus Ei
  • Nennt das Land und die Zulassungsnummer des Betriebs
  • Muss angebracht sein, bevor das Produkt den Betrieb verlässt
  • Wird die Ware in einem anderen Betrieb umgepackt oder verarbeitet, bekommt sie dessen Zeichen
  • Betriebe müssen feststellen können, von wem sie Ware bekommen und an wen sie liefern
Was sagt es nicht?
Das Zeichen sagt nichts darüber, woher die Rohstoffe stammen. Es zeigt nur, in welchem Staat oder Bundesland das Lebensmittel zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde.
Woran erkennst du es?
Ein ovales Zeichen. Darin stehen das Kürzel des Landes, zum Beispiel „DE“, die Zulassungsnummer des Betriebs und eine Abkürzung für die Europäische Gemeinschaft, auf Deutsch „EG“.

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Verbraucherzentrale (Stand 05.08.2026), BayernPortal. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.