Bio-Siegel
Das deutsche staatliche Zeichen für Bio-Lebensmittel nach den Regeln der EU-Öko-Verordnung.
- Wer vergibt es?
- Inhaber der Marke ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Unternehmen melden die Nutzung vorher bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an. Die Nutzung ist freiwillig und kostet nichts.
- Wer prüft?
- Staatlich zugelassene private Öko-Kontrollstellen prüfen die Betriebe mindestens einmal im Jahr. Die Kontrollstellen werden selbst vom Staat überwacht.
- Seit wann?
- 2001
- Was deckt es ab?
- Erzeugung, Verarbeitung, Import und Handel nach der EU-Öko-Verordnung
- Die Zutaten aus der Landwirtschaft stammen aus Öko-Landbau, Ausnahmen sind bis 5 Prozent geregelt
- Der Betrieb steht unter Kontrolle einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle
- Ware aus der Umstellungszeit eines Betriebs darf das Zeichen nicht tragen
- Was sagt es nicht?
- Maßstab ist die EU-Öko-Verordnung, mehr verlangt das Zeichen nicht. Woher die Zutaten kommen, sagt es nicht. Für Kosmetik, Textilien und Arzneimittel gibt es das Zeichen nicht.
- Woran erkennst du es?
- Ein Sechseck mit grünem Rand, darin das Wort „Bio“ und darunter „nach EG-Öko-Verordnung“. Auf verpackten Bio-Lebensmitteln steht daneben das EU-Bio-Logo, das dort Pflicht ist.
- Offizielle Seite
- oekolandbau.de
Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Informationsstelle Bio-Siegel. Stand 09.10.2026.
- Zum Nachlesen:
- bmleh.de
- oekolandbau.de (1)
- oekolandbau.de (2)
Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.