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StaatlichLebensmittel

Bio-Siegel

Das deutsche staatliche Zeichen für Bio-Lebensmittel nach den Regeln der EU-Öko-Verordnung.

Wer vergibt es?
Inhaber der Marke ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Unternehmen melden die Nutzung vorher bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an. Die Nutzung ist freiwillig und kostet nichts.
Wer prüft?
Staatlich zugelassene private Öko-Kontrollstellen prüfen die Betriebe mindestens einmal im Jahr. Die Kontrollstellen werden selbst vom Staat überwacht.
Seit wann?
2001
Was deckt es ab?
  • Erzeugung, Verarbeitung, Import und Handel nach der EU-Öko-Verordnung
  • Die Zutaten aus der Landwirtschaft stammen aus Öko-Landbau, Ausnahmen sind bis 5 Prozent geregelt
  • Der Betrieb steht unter Kontrolle einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle
  • Ware aus der Umstellungszeit eines Betriebs darf das Zeichen nicht tragen
Was sagt es nicht?
Maßstab ist die EU-Öko-Verordnung, mehr verlangt das Zeichen nicht. Woher die Zutaten kommen, sagt es nicht. Für Kosmetik, Textilien und Arzneimittel gibt es das Zeichen nicht.
Woran erkennst du es?
Ein Sechseck mit grünem Rand, darin das Wort „Bio“ und darunter „nach EG-Öko-Verordnung“. Auf verpackten Bio-Lebensmitteln steht daneben das EU-Bio-Logo, das dort Pflicht ist.
Offizielle Seite
oekolandbau.de

Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Informationsstelle Bio-Siegel. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.