Biozeichen Baden-Württemberg
Staatliches Zeichen aus Baden-Württemberg für Bio-Lebensmittel aus einer genannten Herkunftsregion.
- Wer vergibt es?
- Zeichenträger ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Das Land hat Verbände und Zusammenschlüsse als Lizenznehmer beauftragt. Mit ihnen schließen die Betriebe einen Vertrag über die Nutzung des Zeichens.
- Wer prüft?
- Die Kontrolle hat drei Stufen: Eigenkontrollen der Betriebe, neutrale Kontrollen durch zugelassene Prüfeinrichtungen und die Überwachung der Kontrolle durch die MBW Marketinggesellschaft. Landwirtschaftliche Bio-Betriebe werden mindestens einmal im Jahr kontrolliert.
- Was deckt es ab?
- Grundlage ist die EU-Öko-Verordnung, dazu kommen Zusatzanforderungen
- Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen ganz ökologisch wirtschaften
- Produkte aus einer Zutat, etwa Kartoffeln oder Fleisch, kommen aus der genannten Region
- Verarbeitete Produkte: mindestens 90 Prozent der Bestandteile erfüllen die Regeln zur Herkunft
- Was sagt es nicht?
- Das Zeichen gibt es auch für Regionen außerhalb von Baden-Württemberg und ohne Herkunftshinweis. Woher ein Produkt kommt, zeigt nur die Region, die auf dem Zeichen genannt ist.
- Woran erkennst du es?
- Das heutige Logo wurde 2016 eingeführt. Es nennt die Herkunftsregion, zum Beispiel Baden-Württemberg, außer in der Fassung ohne Herkunftshinweis.
- Offizielle Seite
- gemeinschaftsmarketing-bw.de
Quelle: MBW Marketinggesellschaft im Auftrag des Landes Baden-Württemberg (gemeinschaftsmarketing-bw.de). Stand 09.10.2026.
- Zum Nachlesen:
- gemeinschaftsmarketing-bw.de (1)
- gemeinschaftsmarketing-bw.de (2)
- gemeinschaftsmarketing-bw.de (3)
Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.