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StaatlichLebensmittel

EU-Bio-Logo

Das Bio-Zeichen der EU. Auf verpackten Bio-Lebensmitteln aus der EU ist es Pflicht.

Wer vergibt es?
Niemand vergibt das Logo einzeln. Die Regeln stehen in der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Auf verpackten Bio-Lebensmitteln aus der EU ist das Logo vorgeschrieben, bei Importware und loser Ware ist es freiwillig.
Wer prüft?
Jeder EU-Staat benennt zuständige Behörden. In Deutschland übernehmen zugelassene private Kontrollstellen die Prüfung. Nach Angaben der EU-Kommission wird jeder Betrieb mindestens einmal im Jahr kontrolliert.
Seit wann?
2010
Was deckt es ab?
  • Mindestens 95 Prozent der Zutaten aus der Landwirtschaft sind bio
  • Gentechnisch veränderte Organismen und Bestrahlung sind verboten
  • Kunstdünger und chemische Mittel gegen Unkraut und Schädlinge sind nur begrenzt erlaubt
  • Tiere bekommen Bio-Futter und sollen Zugang zu Auslauf oder Weide haben
  • Für verarbeitete Lebensmittel gilt eine begrenzte Liste erlaubter Zusatzstoffe
Was sagt es nicht?
Woher die Zutaten kommen, zeigt nicht das Logo, sondern die Angabe darunter. Für Kosmetik, für Wild und Wildfisch und für Essen in Restaurants und Kantinen gilt das Logo nicht.
Woran erkennst du es?
Ein weißes Blatt auf hellgrünem Grund. Direkt daneben stehen der Code der Kontrollstelle, in Deutschland in der Form DE-ÖKO-000, und die Herkunft der Zutaten, zum Beispiel „EU-Landwirtschaft“.
Offizielle Seite
agriculture.ec.europa.eu

Quelle: EU-Kommission, Verordnung (EU) 2018/848, oekolandbau.de. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.