EU-Bio-Logo
Das Bio-Zeichen der EU. Auf verpackten Bio-Lebensmitteln aus der EU ist es Pflicht.
- Wer vergibt es?
- Niemand vergibt das Logo einzeln. Die Regeln stehen in der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Auf verpackten Bio-Lebensmitteln aus der EU ist das Logo vorgeschrieben, bei Importware und loser Ware ist es freiwillig.
- Wer prüft?
- Jeder EU-Staat benennt zuständige Behörden. In Deutschland übernehmen zugelassene private Kontrollstellen die Prüfung. Nach Angaben der EU-Kommission wird jeder Betrieb mindestens einmal im Jahr kontrolliert.
- Seit wann?
- 2010
- Was deckt es ab?
- Mindestens 95 Prozent der Zutaten aus der Landwirtschaft sind bio
- Gentechnisch veränderte Organismen und Bestrahlung sind verboten
- Kunstdünger und chemische Mittel gegen Unkraut und Schädlinge sind nur begrenzt erlaubt
- Tiere bekommen Bio-Futter und sollen Zugang zu Auslauf oder Weide haben
- Für verarbeitete Lebensmittel gilt eine begrenzte Liste erlaubter Zusatzstoffe
- Was sagt es nicht?
- Woher die Zutaten kommen, zeigt nicht das Logo, sondern die Angabe darunter. Für Kosmetik, für Wild und Wildfisch und für Essen in Restaurants und Kantinen gilt das Logo nicht.
- Woran erkennst du es?
- Ein weißes Blatt auf hellgrünem Grund. Direkt daneben stehen der Code der Kontrollstelle, in Deutschland in der Form DE-ÖKO-000, und die Herkunft der Zutaten, zum Beispiel „EU-Landwirtschaft“.
- Offizielle Seite
- agriculture.ec.europa.eu
Quelle: EU-Kommission, Verordnung (EU) 2018/848, oekolandbau.de. Stand 09.10.2026.
Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.