Identitätskennzeichen
Pflichtzeichen auf verpackten tierischen Lebensmitteln. Es nennt den Betrieb, der zuletzt verarbeitet hat.
- Wer vergibt es?
- Niemand. Der Betrieb bringt das Zeichen selbst an. Das darf er nur, wenn die zuständige Behörde ihn zugelassen und ihm eine Zulassungsnummer gegeben hat.
- Wer prüft?
- Die Zulassung erteilt die zuständige Behörde, in Bayern zum Beispiel nach einer Besichtigung des Betriebs. Die Lebensmittelüberwachung kann Produkte über das Zeichen bis zum Betrieb zurückverfolgen.
- Seit wann?
- 2006
- Was deckt es ab?
- Pflicht für tierische Lebensmittel aus zugelassenen Betrieben, etwa Fleisch, Milch und Produkte aus Ei
- Nennt das Land und die Zulassungsnummer des Betriebs
- Muss angebracht sein, bevor das Produkt den Betrieb verlässt
- Wird die Ware in einem anderen Betrieb umgepackt oder verarbeitet, bekommt sie dessen Zeichen
- Betriebe müssen feststellen können, von wem sie Ware bekommen und an wen sie liefern
- Was sagt es nicht?
- Das Zeichen sagt nichts darüber, woher die Rohstoffe stammen. Es zeigt nur, in welchem Staat oder Bundesland das Lebensmittel zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde.
- Woran erkennst du es?
- Ein ovales Zeichen. Darin stehen das Kürzel des Landes, zum Beispiel „DE“, die Zulassungsnummer des Betriebs und eine Abkürzung für die Europäische Gemeinschaft, auf Deutsch „EG“.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Verbraucherzentrale (Stand 05.08.2026), BayernPortal. Stand 09.10.2026.
- Zum Nachlesen:
- eur-lex.europa.eu
- verbraucherzentrale.de
- bayernportal.de
Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.