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PflichtkennzeichenHaushalt & Wohnen

Glas-Gabel-Symbol

Symbol für Lebensmittelkontakt nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Kennzeichnet Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind.

Wer vergibt es?
Niemand. Der Hersteller oder Verkäufer bringt das Symbol selbst an. Die Regeln stehen in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 der EU.
Wer prüft?
Eine Prüfung vor dem Verkauf durch eine Prüfstelle sieht die Kennzeichnung nicht vor. Hersteller müssen den zuständigen Behörden auf Anforderung Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Eignungsnachweise und Analyseergebnisse. Für die amtliche Kontrolle sind die Mitgliedstaaten zuständig.
Was deckt es ab?
  • Der Gegenstand darf keine Stoffe in Mengen abgeben, die die Gesundheit gefährden
  • Er darf das Lebensmittel nicht unvertretbar verändern und Geruch oder Geschmack nicht beeinträchtigen
  • Statt des Symbols sind die Worte „Für Lebensmittelkontakt“ oder ein Hinweis auf den Zweck zulässig
  • Bei eindeutigem Zweck, etwa bei Trinkglas oder Suppenlöffel, kann die Angabe entfallen
  • Name und Anschrift des Herstellers oder Verkäufers müssen ebenfalls angegeben sein
Was sagt es nicht?
Das Symbol sagt nicht, ob ein Gegenstand in die Spülmaschine, in die Mikrowelle oder ins Gefrierfach darf. Die Anforderungen gelten für die normale und vorhersehbare Verwendung, Hinweise des Herstellers wie Höchsttemperaturen gehören dazu.
Woran erkennst du es?
Das Symbol zeigt ein Glas und eine Gabel. Es steht auf dem Gegenstand, auf der Verpackung, auf einem Etikett oder auf einem Schild in unmittelbarer Nähe.
Offizielle Seite
food.ec.europa.eu

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, EU-Kommission, Verbraucherzentrale (Stand 03.11.2025), IHK München und Darmstadt. Stand 09.10.2026.

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