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Gesetzlich geregeltTechnik & Sicherheit

GS-Zeichen

Geprüfte Sicherheit

Freiwilliges Sicherheitszeichen. Eine zugelassene Stelle hat das Produkt geprüft.

Wer vergibt es?
Eine zugelassene Prüfstelle, die GS-Stelle, erkennt das Zeichen auf Antrag des Herstellers zu. Welche Stellen das dürfen, entscheidet die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.
Wer prüft?
Die GS-Stelle prüft ein Muster des Produkts, besichtigt die Produktion und kontrolliert danach regelmäßig, ob die Ware dem Muster entspricht. Die Zentralstelle der Länder überwacht die GS-Stellen.
Seit wann?
1977
Was deckt es ab?
  • Prüfung eines Baumusters auf die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts
  • Besichtigung der Produktionsstätte vor der Zuerkennung
  • Regelmäßige Kontrollen der laufenden Produktion
  • Die Zuerkennung ist auf höchstens fünf Jahre befristet
Was sagt es nicht?
Das Zeichen betrifft die Sicherheit eines Produkts. Über Haltbarkeit, Umwelt oder Herstellungsbedingungen sagt es nichts.
Woran erkennst du es?
Ein umrandetes Zeichen mit den Wörtern „geprüfte Sicherheit“. Oben links steht das Zeichen der Prüfstelle, die es zuerkannt hat.
Offizielle Seite
zls-muenchen.bayern.de

Quelle: Produktsicherheitsgesetz (§§ 20 bis 24), Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, DGUV. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.