GS-Zeichen
Geprüfte Sicherheit
Freiwilliges Sicherheitszeichen. Eine zugelassene Stelle hat das Produkt geprüft.
- Wer vergibt es?
- Eine zugelassene Prüfstelle, die GS-Stelle, erkennt das Zeichen auf Antrag des Herstellers zu. Welche Stellen das dürfen, entscheidet die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.
- Wer prüft?
- Die GS-Stelle prüft ein Muster des Produkts, besichtigt die Produktion und kontrolliert danach regelmäßig, ob die Ware dem Muster entspricht. Die Zentralstelle der Länder überwacht die GS-Stellen.
- Seit wann?
- 1977
- Was deckt es ab?
- Prüfung eines Baumusters auf die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts
- Besichtigung der Produktionsstätte vor der Zuerkennung
- Regelmäßige Kontrollen der laufenden Produktion
- Die Zuerkennung ist auf höchstens fünf Jahre befristet
- Was sagt es nicht?
- Das Zeichen betrifft die Sicherheit eines Produkts. Über Haltbarkeit, Umwelt oder Herstellungsbedingungen sagt es nichts.
- Woran erkennst du es?
- Ein umrandetes Zeichen mit den Wörtern „geprüfte Sicherheit“. Oben links steht das Zeichen der Prüfstelle, die es zuerkannt hat.
- Offizielle Seite
- zls-muenchen.bayern.de
Quelle: Produktsicherheitsgesetz (§§ 20 bis 24), Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, DGUV. Stand 09.10.2026.
- Zum Nachlesen:
- zls-muenchen.bayern.de
- vis.bayern.de
- dguv.de
Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.