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PflichtkennzeichenTierhaltung & Fisch

Tierhaltungskennzeichnung

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Staatliche Angabe, wie Schweine in der Mast gehalten wurden. Pflicht ab dem 01.01.2027.

Wer vergibt es?
Niemand. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes schreibt die Angabe vor. Die Pflicht gilt ab dem 01.01.2027, bis dahin ist die Kennzeichnung freiwillig.
Wer prüft?
Die zuständigen Behörden der Bundesländer. Betriebe, die Schweine halten, müssen ihnen ihre Haltungsform mitteilen und nachweisen.
Seit wann?
2023, Pflicht ab 2027
Was deckt es ab?
  • Bisher nur frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde
  • Fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio
  • Stall+Platz heißt mindestens 12,5 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform Stall
  • Bio heißt mindestens 150 Prozent mehr Platz als in der Haltungsform Stall
  • Bei gemischter Ware stehen in der Regel die Anteile der Haltungsformen dabei, in Schritten von 5 Prozent
Was sagt es nicht?
Die Angabe bezieht sich derzeit nur auf die Mast der Tiere. Für Fleisch aus dem Ausland ist sie freiwillig, Fleischzubereitungen wie Mett oder gewürztes Fleisch und die Gastronomie sind bisher nicht erfasst.
Woran erkennst du es?
Ein Kennzeichen mit dem Schriftzug „Tierhaltung“, in Schwarz-Weiß oder mit mintgrünem Hintergrund. Die zutreffende Haltungsform ist markiert, ein QR-Code führt zu weiteren Angaben.

Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Deutscher Bundestag (Beschluss vom 15.01.2026), Merkblatt des Landeskontrollteams Baden-Württemberg (Stand März 2026). Stand 09.10.2026.

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