Zur Siegel-Kartei
Gesetzlich geregeltLebensmittel

Reinheitsgebot

Angabe auf Bier: gebraut nach den Zutatenregeln des deutschen Bierrechts, im Kern Wasser, Malz, Hopfen, Hefe.

Wer vergibt es?
Niemand. Die Brauerei schreibt die Angabe selbst auf das Etikett. Die Regeln dafür stehen im Vorläufigen Biergesetz.
Wer prüft?
Ausnahmen von den Zutatenregeln genehmigen auf Antrag im Einzelfall die Behörden, die das jeweilige Land bestimmt. In Brandenburg nimmt zum Beispiel das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit solche Anträge an.
Seit wann?
1516, heutige Fassung des Biergesetzes von 1993
Was deckt es ab?
  • Untergäriges Bier: nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser
  • Obergäriges Bier: auch Malz aus anderem Getreide, dazu bestimmte Zuckerarten erlaubt
  • Hopfenpulver und Hopfenextrakt sind erlaubt, wenn sie nur aus Hopfen stammen
  • Klärmittel müssen wieder entfernt werden, bis auf unbedenkliche, unvermeidbare Reste
  • Abweichungen für besondere Biere, für die Ausfuhr oder für Versuche nur mit Genehmigung
Was sagt es nicht?
Die Angabe betrifft nur die Zutaten und ihre Verarbeitung. Über die Herkunft der Rohstoffe oder über Bio-Anbau sagt sie nichts.
Woran erkennst du es?
Ein Schriftzug auf dem Etikett, zum Beispiel „Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot“.

Quelle: Vorläufiges Biergesetz Paragraf 9, Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes, Merkblatt der Lebensmittelüberwachung Brandenburg an der Havel, Deutscher Brauer-Bund. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.