Zur Siegel-Kartei
StaatlichHerkunft & Region

g.g.A.

Geschützte geografische Angabe

EU-Zeichen für Produkte, bei denen mindestens ein Herstellungsschritt im namensgebenden Gebiet stattfindet.

Wer vergibt es?
Die EU-Kommission trägt die geschützten Namen in ein Register ein, die Datenbank eAmbrosia. Anträge aus Deutschland bearbeitet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Regeln stehen in der Verordnung (EU) 2024/1143.
Wer prüft?
Die EU-Staaten müssen die geschützten Namen überwachen. In Deutschland sind das die zuständigen Behörden der Bundesländer, in Berlin zum Beispiel das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es kontrolliert Hersteller, Händler, Gastronomie und Märkte.
Seit wann?
1992
Was deckt es ab?
  • Mindestens ein Schritt von Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung findet im Gebiet statt
  • Qualität, Ansehen oder ein anderes Merkmal gehen im Wesentlichen auf die Herkunft zurück
  • Bei Wein stammen mindestens 85 Prozent der Trauben aus dem Gebiet
  • Auf Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen ist das Zeichen Pflicht, bei Wein freiwillig
  • Das Zeichen steht immer im selben Sichtfeld wie der geschützte Name
Was sagt es nicht?
Nur ein Herstellungsschritt muss im Gebiet stattfinden. Die Rohstoffe können deshalb auch von anderswo kommen, wenn die Produktspezifikation nichts anderes festlegt.
Woran erkennst du es?
Ein blau-gelbes Zeichen mit Acker und Sternen in der Mitte. Es gibt das Zeichen in allen Amtssprachen der EU.
Offizielle Seite
agriculture.ec.europa.eu

Quelle: EU-Kommission, Verordnung (EU) 2024/1143, Deutsches Patent- und Markenamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.