Zur Siegel-Kartei
StaatlichHerkunft & Region

g.t.S.

Garantiert traditionelle Spezialität

EU-Zeichen für Lebensmittel mit traditioneller Zusammensetzung oder Herstellung, ohne Bindung an ein Gebiet.

Wer vergibt es?
Die EU-Kommission trägt die geschützten Namen in ein Register ein. Anträge aus Deutschland gehen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Regeln stehen in der Verordnung (EU) 2024/1143.
Wer prüft?
Die Herstellerkontrolle organisiert die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland, in Niedersachsen zum Beispiel die Veterinärämter, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Was deckt es ab?
  • Geschützt ist eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren
  • Das Produkt ist an kein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden
  • Gilt für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Für Erzeugnisse aus der EU ist das Zeichen bei der Kennzeichnung Pflicht
Was sagt es nicht?
Das Zeichen sagt nichts über die Herkunft. Ein Produkt mit diesem Zeichen kann an jedem Ort hergestellt werden, solange es nach der eingetragenen Spezifikation gemacht ist.
Woran erkennst du es?
Ein blau-gelbes Zeichen, nur mit Sternen in der Mitte. Es gibt das Zeichen in allen Amtssprachen der EU.
Offizielle Seite
agriculture.ec.europa.eu

Quelle: EU-Kommission, Verordnung (EU) 2024/1143, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Landwirtschaftsministerium Niedersachsen. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.