g.t.S.
Garantiert traditionelle Spezialität
EU-Zeichen für Lebensmittel mit traditioneller Zusammensetzung oder Herstellung, ohne Bindung an ein Gebiet.
- Wer vergibt es?
- Die EU-Kommission trägt die geschützten Namen in ein Register ein. Anträge aus Deutschland gehen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Regeln stehen in der Verordnung (EU) 2024/1143.
- Wer prüft?
- Die Herstellerkontrolle organisiert die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland, in Niedersachsen zum Beispiel die Veterinärämter, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
- Was deckt es ab?
- Geschützt ist eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren
- Das Produkt ist an kein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden
- Gilt für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Für Erzeugnisse aus der EU ist das Zeichen bei der Kennzeichnung Pflicht
- Was sagt es nicht?
- Das Zeichen sagt nichts über die Herkunft. Ein Produkt mit diesem Zeichen kann an jedem Ort hergestellt werden, solange es nach der eingetragenen Spezifikation gemacht ist.
- Woran erkennst du es?
- Ein blau-gelbes Zeichen, nur mit Sternen in der Mitte. Es gibt das Zeichen in allen Amtssprachen der EU.
- Offizielle Seite
- agriculture.ec.europa.eu
Quelle: EU-Kommission, Verordnung (EU) 2024/1143, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Landwirtschaftsministerium Niedersachsen. Stand 09.10.2026.
- Zum Nachlesen:
- agriculture.ec.europa.eu
- berlin.de
- ml.niedersachsen.de
Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.