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StaatlichHerkunft & Region

Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Zeichen des Landes Baden-Württemberg für Lebensmittel mit Qualitätsregeln und nachvollziehbarer Herkunft.

Wer vergibt es?
Träger ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Es entscheidet über Inhalte und Lizenzen. Erzeuger und Verarbeiter brauchen eine Lizenz.
Wer prüft?
Die Kontrolle hat drei Stufen. Die Betriebe prüfen sich anhand von Checklisten selbst, akkreditierte Prüfstellen kontrollieren in festen Abständen und in Stichproben. Einmal im Jahr prüft das Land oder eine beauftragte Stelle diese Kontrollen in einem Audit.
Was deckt es ab?
  • Monoprodukte mit dem Zeichen stammen zu 100 Prozent aus Baden-Württemberg
  • Bei verarbeiteten Produkten müssen mindestens 90 Prozent der Rezeptur die Herkunftsregeln erfüllen
  • Verbot von Fischmehl im Futter und von Klärschlamm als Dünger
  • Tiere werden höchstens vier Stunden zum Schlachthof transportiert
  • Rohprodukte werden in Stichproben auf Rückstände untersucht
Was sagt es nicht?
Das Zeichen gibt es auch mit einem Herkunftshinweis außerhalb Baden-Württembergs, zum Beispiel Frankreich, und ohne Herkunftshinweis. Ein Bio-Zeichen ist es nicht, dafür hat das Land das Bio-Zeichen Baden-Württemberg.
Woran erkennst du es?
Das Zeichen gibt es in drei Fassungen: mit dem Herkunftshinweis Baden-Württemberg, mit einem Herkunftshinweis außerhalb des Landes und ohne Herkunftshinweis.

Quelle: Land Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.