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StaatlichHerkunft & Region

g.U.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

EU-Zeichen für Produkte, die ganz in einem bestimmten Gebiet erzeugt, verarbeitet und zubereitet werden.

Wer vergibt es?
Die EU-Kommission trägt die geschützten Namen in ein Register ein, die Datenbank eAmbrosia. Anträge aus Deutschland bearbeitet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Regeln stehen in der Verordnung (EU) 2024/1143.
Wer prüft?
Die EU-Staaten müssen die geschützten Namen überwachen. In Deutschland sind das die zuständigen Behörden der Bundesländer, in Berlin zum Beispiel das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es kontrolliert Hersteller, Händler, Gastronomie und Märkte.
Seit wann?
1992
Was deckt es ab?
  • Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung finden alle im festgelegten Gebiet statt
  • Die Merkmale des Produkts gehen auf die Natur des Gebiets und das Können der Erzeuger dort zurück
  • Bei Wein stammen die Trauben ausschließlich aus dem Gebiet
  • Auf Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen ist das Zeichen Pflicht, bei Wein freiwillig
  • Das Zeichen steht immer im selben Sichtfeld wie der geschützte Name
Was sagt es nicht?
Das Zeichen schützt einen Namen und die Herstellung nach der eingetragenen Produktspezifikation. Ob ein Produkt bio ist oder wie die Tiere gehalten werden, regelt es nur, wenn die Spezifikation das festlegt.
Woran erkennst du es?
Ein rot-gelbes Zeichen, das es in allen Amtssprachen der EU gibt. Auf dem Etikett darf zusätzlich die Abkürzung „g.U.“ stehen.
Offizielle Seite
agriculture.ec.europa.eu

Quelle: EU-Kommission, Verordnung (EU) 2024/1143, Deutsches Patent- und Markenamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Stand 09.10.2026.

Wir zeigen die Zeichen selbst nicht, weil viele davon geschützte Marken sind. Eine Karte in unserer Kartei heißt nicht, dass Produkte bei OneCircle das Zeichen tragen.